Wien – Kronehit-Geschäftsführer Ernst Swoboda hat sich vorgenommen, die GIS-Rundfunkgebühr für den ORF vor dem Verfassungsgerichtshof zu Fall zu bringen: Es widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz, dass Menschen mit klassischen TV- und Radiogeräten GIS zahlen müssen, Menschen, die alleine streamen aber nicht. Bald drei Jahre läuft Swobodas Verfahren – beim Verfassungsgerichtshof ist er noch immer nicht. Dafür landete die Causa beim Verwaltungsgerichtshof, immerhin auch ein Höchstgericht.

Bescheid über Gebührenpflicht, bitte!

Kronehit bemüht sich um etwas, auf das Gebührenzahler üblicherweise gern verzichten: Eine formale Feststellung der GIS, über die Gebührenpflicht. Kronehit braucht für die Beschwerde einen über alle Instanzen rechtskräftigen Bescheid, dass der Sender Gebühren zahlen muss, den er beim Höchstgericht bekämpfen kann. Nur: Den bekommt er bisher bei allem beharrlichen Bemühen nicht.

Dabei gibt der Sender bereitwillig zu, dass er eine Reihe von Radio- und Fernsehgeräten besitzt und betreibt, über Antenne, Kabel und/oder Satellit – also rundfunkbasiert, wie das Gebührengesetz fordert – empfängt und damit gar ORF-Programme nutzt. Wenn auch nur "primär zur Dokumentation von ORF-Rechtsverletzungen" – so zitiert das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung zur Causa. Aber der Reihe nach:

Gebühren ohnehin gezahlt

Am 27. August 2015 hat Kronehit einen solchen Bescheid bei der ORF-Gebührentochter GIS beantragt. Swoboda schildert den weiteren, schon recht langen Rechtsweg so: "Dieser Antrag wurde von der GIS zunächst – innerhalb der sechsmonatigen Entscheidungsfrist – nicht behandelt, es musste Säumnisbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Erst jetzt bequemte sich die GIS zu einer Entscheidung – und wies am 24. Juni 2016 unseren Antrag mit der Begründung zurück, dass es kein Feststellungsinteresse gäbe, weil wir ja die laufend vorgeschriebenen Gebühren ohnehin zahlen; nur wenn wir diese Gebühren nicht zahlen würden, könnte ein Bescheid erlassen werden." Der Kronehit-Geschäftsführer und langjährige Justitiar des "Krone"-"Kurier"-Verlagskonzerns Mediaprint beurteilte diese Zurückweisung als rechtswidrig.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied (nach einem Fristsetzungsantrag von Kronehit) im Anfang Oktober 2017 – und schloss sich Swobodas Beurteilung an: Das Gericht hob die Zurückweisung der GIS auf. DIe GIS gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof erhoben. Damit ist die Causa immerhin bei einem Höchstgericht – nur nicht beim von Swoboda geplanten. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs steht laut Swoboda noch aus.

GIS-Zahlungen eingestellt

Parallel dazu hat Kronehit seine Zahlungen an die GIS eingestellt und am 30. Juni 2016 wieder einen Bescheid der ORF-Gebührentochter beantragt. Die ORF-Gebührentochter habe auch diesen Antrag nicht behandelt, sondern auch ihn an dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt, weil dort ja schon ein Verfahren dazu laufe. "Dieser Antrag ist bis heute nicht behandelt", erklärt Swoboda.

Immerhin: Mitte September 2016 stellte die GIS wegen der nicht bezahlten Gebühren einen sogenannten Rückstandsausweis aus, mit dem ein Verfahren zur Exekution der ausständigen Gebühren eingeleitet wird. Dagegen hat Kronehit Einspruch ("Einwendung") erhoben und auch gleich noch einmal – zum dritten Mal – einen Bescheid über die Gebührenpflicht beantragt. Swoboda: "Diesmal gab es nur einen Brief der Rechtsabteilung als Reaktion, dass die Exekution während des laufenden Verfahrens doch nicht fortgeführt werde."

Bei der GIS hieß es auf STANDARD-Anfrage zum juristischen Angriff von Kronehit auf die Rundfunkgebühr, das Erhebungsverfahren in der Sache laufe.

Politische Lösung

Gut möglich, dass sich Swobodas Wunsch erfüllt, noch bevor er mit seinem Verfahren beim Verfassungsgerichtshof angelangt ist: ÖVP und FPÖ überlegen sehr konkret, die GIS-Gebühren abzuschaffen und den ORF künftig aus dem Bundesbudget zu finanzieren. Das ist zwar auch öffentliches Geld der Bürgerinnen und Bürger, sie bekommen aber nicht alle zwei Monate einen Erlagschein oder eine Abbuchungszeile im Kontoauszug zu Gesicht.

Die Budgetfinanzierung hat Kronehit-Geschäftsführer Swoboda als Präsident des Privatsenderverbands VÖP im November 2016 im STANDARD-Interview gefordert. (fid, 18.5.2018)