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Peter Pilz hat noch einen Streit mit einem Staatsanwalt vor Gericht auszufechten: Am 6. Juni ist Hauptverhandlung in St. Pölten.

Foto: Reuters/Bader

Wien – Peter Pilz wird demnächst vor Gericht stehen. In St. Pölten ist für den 6. Juni eine Hauptverhandlung anberaumt. Da der ehemalige Grünen-Politiker derzeit kein Mandat innehat, ist er auch nicht durch die Immunität als Abgeordneter geschützt. Sein Comeback im Nationalrat wird sich voraussichtlich erst im Juni vollziehen.

Diesen fehlenden Schutz als Abgeordneter nutzte der Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter, der eine Fortsetzung des Verfahrens beantragt hat. Kronawetter hatte Pilz im Jahr 2011 geklagt, das Parlament hatte ihn allerdings nicht ausgeliefert, da der gegen ihn erhobene Vorwurf in Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit gestanden sei.

"Komplizenschaft"

Kronawetter, der mittlerweile in die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gewechselt ist, vertrat in einem Eurofighter-Verfahren die Anklage gegen Gernot Rumpold. Und musste sich von Pilz "Komplizenschaft" mit diesem nachsagen lassen. Rumpold hatte vom Eurofighter-Hersteller EADS Millionen kassiert. Staatsanwalt Kronawetter stellte das Verfahren ein, ohne Konten zu öffnen.

Der Kritik von Pilz begegnete der Staatsanwalt mit einer Klage wegen übler Nachrede. Ähnliche Vorwürfe gegen Kronawetter hatte Pilz auch zuvor geäußert. Die Klage von Kronawetter führte jedenfalls dazu, dass Pilz Akteneinsicht bekam und so auch Zugang zum Gerichtsakt von Rumpold.

Geldstrafe wahrscheinlich

Eine Verurteilung von Pilz in St. Pölten erscheint durchaus wahrscheinlich. Die Höchststrafe für Paragraf 111, üble Nachrede, beträgt sechs Monate Freiheitsstrafe, zu rechnen ist eher mit einer Geldstrafe.

Auch zwei andere Verfahren gegen Pilz sind im Zuge seines Immunitätsverlusts wieder in Gang gekommen, allerdings gibt es in beiden Fällen noch keine Anklage. Einmal geht es um die sogenannte Ekis-Spitzelaffäre, die 2000 ein freiheitlicher Polizeigewerkschafter ins Rollen gebracht hatte. Dutzende FPÖ-Gewerkschafter sollen widerrechtlich Daten aus dem Polizeicomputer Ekis abgefragt und weitergegeben haben. Pilz hatte Protokolle aus Disziplinarverfahren öffentlich gemacht, was strafrechtlich relevant ist. Im zweiten Fall geht es um Natascha Kampusch. Pilz wollte belegen, dass die Ermittlungen in dem Entführungsfall von der Justiz behindert worden seien, er hatte aus Disziplinarakten zitiert und Teile der geheimen Einvernahmeprotokolle veröffentlicht. (Michael Völker, 26.5.2018)