Wer muss die Grunderwerbssteuer zahlen?

Die Grunderwerbsteuer muss in Österreich im Zuge des Erwerbs von inländischen Grundstücken oder Immobilien an das Finanzamt bezahlt werden. Ob der Verkäufer oder Käufer die Grunderwerbsteuer bezahlt, spielt für das Finanzamt keine Rolle. Üblich ist die Begleichung der Steuerschuld durch den neuen Eigentümer.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

Die Höhe der Grunderwerbsteuer hängt davon ab, ob es sich um einen entgeltlichen oder unentgeltlichen Erwerb handelt. Als entgeltlicher Erwerb zählt beispielsweise ein ganz normaler Kauf eines Hauses zum Marktpreis. Unentgeltliche Erwerbe sind etwa Erbschaften, Schenkungen und alle Erwerbsvorgänge im begünstigen Familienkreis – ganz gleich ob Erbschaft, Schenkung oder Kauf.

Wie berechnet sich die Grunderwerbssteuer und welche Bemessungsgrundlage wird dazu verwendet? Herbert Kovar erläutert die unterschiedlichen Möglichkeiten.
derStandard.at in Kooperation mit Immoredo

Die Grunderwerbsteuer beträgt bei entgeltlichen Erwerben grundsätzlich 3,5 Prozent des Kaufpreises bzw. des Grundstückswerts als Mindestbemessungsgrundlage falls der Kaufpreis darunter liegt. Erwerbsvorgänge im Familienkreis, die immer als unentgeltlich gelten, werden steuerlich begünstigt. Einerseits weil der niedrigere Grundstückswert als Bemessungsgrundlage herangezogen wird, andererseits weil die Steuer nicht 3,5 Prozent ausmacht, sondern stattdessen ein steuerliches Stufenmodell zur Anwendung kommt. Dieses beginnt bei einem Steuersatz von 0,5 Prozent für die ersten 250.000 Euro, für die nächsten 150.000 Euro werden 2 Prozent fällig und alles darüber wird mit 3,5 Prozent besteuert.

Fallbeispiele

Fall A:

Eine Mutter schenkt ihrer Tochter ihr Haus, das einen Grundstückswert von 300.000 Euro hat.

Die ersten 250.000 Euro werden mit 0,5 Prozent besteuert, das ergibt 1.250 Euro. Die darüber hinausgehenden 50.000 Euro werden mit 2 Prozent besteuert, was 1.000 Euro ergibt. In diesem Fall werden daher 2.250 Euro Grundsteuer fällig.

Fall B:

Eine Mutter schenkt ihren beiden Kindern ihr Haus, Grundstückswert ist 440.000.

Jedes Kind hat somit auf den Betrag von 220.000 Grundsteuer zu zahlen, was mit einem Prozentsatz von 0,5 Prozent für jedes Kind 1.100 Euro zu zahlende Grunderwerbssteuer bedeutet.

Grunderwerbssteuer: Neuerungen seit 2016

Die oben genannten Regelungen zur Grunderwerbsteuer sind seit 1. Jänner 2016 in Kraft und weichen in manchen Punkten stark von der alten Regelung ab. Wesentliche Neuerungen betreffen vor allem Erwerbe im Familienverband. Vor 2016 fiel bei allen Erwerbsvorgängen (Kauf, Schenkung und Erbschaft) von Grundstücken durch Familienmitglieder eine Steuer in Höhe von 2 Prozent des dreifachen Einheitswerts an.

Nach der neuen derzeitigen Regelung folgt der steuerliche Prozentsatz dem oben beschriebenen Stufenmodell (Ausnahme Land- und Forstwirtschaft). Zudem ist nicht mehr der dreifache Einheitswert sondern der Grundstückswert die Bemessungsgrundlage der Steuer. (scu, 15.06.2018)