Nach Einschätzung des EuGH-Generalanwalts muss bei einem "familiären" Verstoß jene Person haften, die den Internetanschluss betreibt.

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In Familienhaushalten läuft der Internetanschluss üblicherweise über eine Person, wird aber zumeist von allen genutzt. Stellt jemand online etwas an, erschwert dies freilich die Nachverfolgung und das Geltendmachen von Haftungsansprüchen. Für öffentliche WLAN-Hotspots in Österreich und Deutschland gilt, dass die Betreiber nur für eigene Verstöße belangt werden können. Bei privat genutzten Verbindungen sieht dies jedoch anders aus.

Ein Prozess, der sich um ebendieses Szenario dreht, läuft derzeit vor dem EuGH in Luxemburg, berichtet der "Spiegel". Von einem deutschen Anschluss aus wurde ein E-Book des Verlages Bastei Lübbe online auf eine Tauschbörse gestellt. Der Verstoß wurde entdeckt, und das Verlagshaus reichte eine Klage gegen den Anschlussinhaber ein. Dieser bestreitet jedoch, die Tat begangen zu haben, und verwies darauf, dass auch seine Eltern die Verbindung genutzt hätten – womit letztlich drei Personen unter Verdacht standen. Ein vom EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar verfasstes Gutachten sieht den Anschlussinhaber im Unrecht.

Inhaber haften für ihre Familie

Szpunar kommt in seiner Arbeit zu dem Schluss, dass das Recht auf den Schutz des Familienlebens nicht die Ansprüche von Urhebern aushebeln dürfe. Hier sei dem Eigentumsrecht Vorrang einzuräumen. Könne in diesem Fall kein mutmaßlicher Täter benannt werden, trifft die Haftung den Betreiber des Internetanschlusses.

Das Landgericht München, das einen Katalog an Feststellungsfragen an den EuGH übermittelt hat, müsse erörtern, ob es sich beim Verweis auf die Eltern um eine Schutzbehauptung handle. Bisherige Erkenntnisse von Szpunar deuten darauf hin, dass die Eltern keine Tauschbörsen nutzen.

Das Gutachten folgt damit vorangehender Rechtsprechung aus Deutschland. Im Fall eines illegal hochgeladenen Rihanna-Albums mussten schließlich die Eltern haften, nachdem sie keine Auskunft darüber geben wollten, welches ihrer Kinder die Musik ins Netz gestellt hatte. (red, 7.6.2018)