Drinnen kühl – aber draußen laut: Die Außenteile der Split-Klimageräte sind vielfach lärmender, als ihre Besitzer ahnen – die die Fenster, um richtig zu kühlen, geschlossen halten müssen.

Foto: Heribert Corn

Wien – In Sachen Temperaturen war der heurige Mai rekordverdächtig: So warm war kein Mai seit dem Jahr 1868. Auch der Juni hat ziemlich hitzig begonnen. Das wertet die meist niedrigeren Temperaturen in der Nacht auf, um die Fenster weit zu öffnen und durchzuschnaufen.

Doch so mancher, der diesen energie- und umweltschonenden Tipp für sinnvolle Wohnungskühlung beherzigt, blickt dann in der Nachbarschaft auf fest verschlossene Fenster. Aus einigen ragt – durch ein Loch im Glas oder gar in einer blickdichten Styroporverschalung – das Rohr eines Innenraumkühlgeräts, unterhalb anderer ist an der Hausmauer der Außenteil eines sogenannten Split-Geräts montiert.

Bei Kühlung Summen

Und es summt, weil die Kühlungen auf Hochtouren arbeiten – was etwa im sonst eher ruhigen Innenhof eines Wohnhauses zu beträchtlicher Lärmentwicklung führt. So das Summen die ganze Nacht über anhält, wird es rasch zur Belästigung, die zum Fensterschließen zwingt.

In Wien werden derlei Problemsituationen seit Jahren immer häufiger: "Bei den privaten Klimageräten gibt es eine steigende Tendenz – je öfter es extrem heiß wird, umso mehr davon werden montiert", erläutert Gerhard Cech, Leiter der Wiener Baupolizei. Beim Elektronikanbieter Mediamarkt bestätigt das Vertriebsleiter Wolfgang Goger. Vor allem Split-Klimageräte würden derzeit "wesentlich häufiger als in den vergangenen Jahren gekauft".

Erscheinungsbildänderung

Diese Entwicklung berge "beträchtliches Konfliktpotenzial", meint Baupolizeichef Cech. In der Bundeshauptstadt ist seine Behörde, in anderen Gemeinden die Abteilungen für Stadtgestaltung für die Bewilligung von Klimageräten zuständig, deren Einbau das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes verändert. Ist das betreffende Gebäude denkmal- oder ensemblegeschützt, muss das Bundesdenkmalamt konsultiert werden.

Ein Innenraumkühlgerät mit Schlauch, um die Abluft nach draußen zu leiten, ist also nicht bewilligungspflichtig, ein Split-Gerät, das aus einem Innen- und einem Außenteil besteht, hingegen schon. Wohnungsmieter müssen sich darüber hinaus vom Hausbesitzer, Wohnungseigentümer von allen Co-Wohnungseigentümern das Okay für ein Split-Gerät holen. Das Gleiche gilt für den Einbau einer Klimaanlage, die Lufttemperatur und -feuchtigkeit während des ganzen Jahres regelt.

ÖNORM S5021 regelt Lärm

Die Baubehörden sind gleichzeitig Hüter der rechtlichen Normen. Jene für die Lärmentwicklung, ÖNORM S5021, nennt Planungsrichtwerte für die Schallimmission, die je nach Gebiet und Tageszeit unterschiedlich sind: In Vororten etwa muss es leiser als in Gewerbegebieten sein, zwischen 22 und sechs Uhr ist weniger Lärmentwicklung als zwischen sechs und 22 Uhr erlaubt.

"Das bedeutet, dass es im Fall von Lärmbeschwerden, etwa wegen Klimageräten, immer um den Einzelfall geht", sagt Christian Boschek, Wohnrechtsexperte bei der Arbeiterkammer Wien. Von den Gerichten werde vernehmbares Kühlgerätesummen in eingangs erwähntem Hinterhof in der Regel strenger geahndet als gleichlautes Summen in einer befahrenen Straße. Summe es auch nachts, habe eine Unterlassungsklage bessere Chancen.

Gespräch oder Mediation suchen

Betroffenen rät Boschek, zunächst das Gespräch mit dem Besitzer des störenden Klimageräts zu suchen: "Vielfach weiß dieser gar nicht, dass das Gerät zu laut eingestellt ist." Nutze das nichts, sei einem mit Finanzrisiken verbundenen Gerichtsgang Mediation vorzuziehen – in Wien etwa bei der Gebietsbetreuung. (Irene Brickner, 8.6.2018)