Ab Dienstag, 19. Juni, soll der hauptangeklagte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser im Buwog-Prozess befragt werden.

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Wien – Die – für viele – wichtigste Aus- bzw. Ansage am 40. Buwog-Verhandlungstag kam: von der Richterin. Als der Befragungsmarathon von Walter Meischberger kurz nach Mittag zu Ende gegangen war, wandte sich Marion Hohenecker an den Erstangeklagten, Karl-Heinz Grasser. Ob er vorhabe, zu Beginn seiner Einvernahme eine Stellungnahme abzugeben, die mehr als eine Stunde dauern würde, wollte die Richterin wissen. (Für Donnerstag war die Verhandlung bis 14 Uhr angesetzt, Frühschluss also. "Wegen der Eröffnung der Fußball-WM", hatte ein Anwalt vor Beginn der Verhandlung gewitzelt.)

Grasser bejahte beide Fragen, also gab Hohenecker bekannt, dass die Verhandlung am Dienstag weitergehen wird – mit der Einvernahme des einstigen Finanzministers, der laut Anklage u. a. an der Buwog-Provision partizipiert haben soll. Was er bestreitet. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Instrument Staatsanwalt

Zuvor war, den zwölften Verhandlungstag in Folge, Walter Meischberger "in der Mitte" gesessen, um Fragen zu beantworten. Als die zwei Staatsanwälte mit ihren Fragen drankamen, verstummte der bis dahin redselige Zweitangeklagte abrupt. Er werde keine ihrer Fragen inhaltlich beantworten, erklärte er, denn: Sie hätten nun sieben Jahre Zeit gehabt, ihn zu befragen, hätten das aber nie getan. Trotzdem unterstelle ihm der Staatsanwalt in einer mehr als 800-seitigen Anklage vier Verbrechen, "die ich nicht begangen habe". Der Staatsanwalt habe sich so zum "willfährigen Instrument der Politik gemacht".

Tatsächlich wurde Meischberger zu Beginn der Ermittlungen vom damals zuständigen Staatsanwalt befragt, nachdem der das Handtuch geworfen hatte, führten die Polizisten die Einvernahmen. Das ist laut Strafprozessordnung auch okay, etliche Anwälte im Saal meinten aber, es wäre eine gute Geste gewesen, hätte auch Staatsanwalt Gerald Denk, der die Causa geerbt hat, den Exlobbyisten einmal persönlich befragt.

Fast jede Aussage verweigert

Wie auch immer: Es kam, was kommen musste. Ob Fragen zum Vorkaufsrecht Kärntens, zu Meischbergers Beratungstätigkeit für Finanzminister Grasser oder zum Tipp, den Meischberger von Jörg Haider bekommen haben will: Der Angeklagte verweigerte die Aussage und beteten immer wieder seine Begründung dafür runter. Ab und zu konnte der ehemalige Kommunikationsexperte aber doch nicht schweigen. Dann warf er dem Staatsanwalt vor, er habe in der Verhandlung "nicht aufgepasst", oder er teilte mit, dass er "über diese Frage nur lachen könne". Als Staatsanwalt Denk nach Beweisen für etliche Tagebucheinträge fragte, legte der Angeklagte los. "Wenn es Ihnen immer noch nicht zu blöd ist, mich nach Beweisen zu fragen", hob er an, die Richterin stoppte ihn unter Hinweis auf die Würde des Gerichts. Meischberger entschuldigte sich für seinen "emotionalen Ausbruch".

"Stehsatz Nummer fünf"

Aus prozessökonomischen Gründen benannte Meischberger seine Satzkette "Stehsatz Nummer fünf": Er ersparte sich mit einem "Nummer fünf" das Runterrattern seiner Begründung für die Nichtanwort. "Stehsatz Nummer sechs" kam dann auch noch zum Einsatz. Denn auch den Anwalt der Privatbeteiligten CA Immo strafte der Angeklagte mit Nichtantworten. Begründet hat das Meischberger sinngemäß so: Die (im Buwog-Bieterverfahren leer ausgegangene) CA Immo fordere von ihm absurd hohe 200 Mio. Euro Schadenersatz und wolle seine Existenz ruinieren. Ob Fragen zu Informationen aus dem Bieterverfahren oder zu Bankgarantien, Meischbergers Antworten fielen eintönig aus: "Nummer sechs".

Nur einmal fiel er aus der Schweigerolle in die des Kommentators: "Ziemlich schwache Fragen für 200 Millionen Euro." (Renate Graber, 14.6.2018)