Bregenz/Dornbirn – Der Rechnungshof kritisiert die Stadt Dornbirn für die Gebarung ihres Kulturhauses. Obwohl die Kulturhaus Dornbirn GmbH als 100 Prozent-Tochter der Stadt zwischen 2013 und 2016 jährlich durchschnittlich 780.000 Euro Verlust schrieb, verlangte die Stadt keine Sparmaßnahmen. Zudem ortete der Rechnungshof Mängel bei der Abrechnung der Erlöse der zugehörigen Parkgaragen.

Der Rechnungshof prüfte das Unternehmen im Juni 2017 aufgrund einer Stichprobe nach dem Zufallsprinzip. In dem Bericht wird kritisiert, dass es seitens der Stadt keine strategische Zielvereinbarung mit der Kulturhaus Dornbirn GmbH gibt, was etwa die Verringerung des Jahresverlustes, die Zahl der Fremdveranstaltungen oder die Auslastung angeht. Die Stadt Dornbirn erklärte dazu, man sei sich des Veränderungsbedarfs bewusst. Allein 2016 musste die Stadt 832.000 Euro zur Abdeckung der Verluste zuschießen, 2013 waren es noch 368.000 Euro.

Trotz der regelmäßig auftretenden Verluste habe die Stadt keinen Sparauftrag erteilt, kritisierte der Rechnungshof. So sollten etwa die Auslastung verbessert und die Kosten gesenkt werden. Der Rechnungshof empfahl "erhöhtes Erlösbewusstsein" und "sparsame Verwaltungsführung". Die Stadt erklärte dazu, man wolle die einzelnen Kostenpositionen überprüfen und den Empfehlungen folgen.

Aus dem Betrieb des Kulturhauses erzielte die Gesellschaft jährlich durchschnittlich rund 307.000 Euro, rund 33 Prozent der Umsatzerlöse der Gesellschaft. Damit ließen sich jedoch die Aufwendungen für diesen Geschäftsbereich von durchschnittlich 1,11 Mio. Euro nicht decken. Daraus ergab sich ein jährlicher Durchschnittsverlust in dem Bereich von 794.000 Euro.

Auch Garagen kritisiert

Aus dem Betrieb der Stadtgarage und der Marktgarage, bei der der Rechnungshof zudem Beschilderung und Bewerbung bemängelte, erzielte die Gesellschaft im Schnitt rund 630.000 Euro. Dem gegenüber standen Aufwendungen von rund 614.000 Euro jährlich, der Großteil davon entfiel auf den erlösabhängigen Pachtaufwand, den die Stadt dem Kulturhaus in Rechnung stellte. Für den Betrieb der Garagen erhielt das Kulturhaus jährlich rund 16.000 Euro von der Stadt.

Der Rechnungshof machte weiters Mängel in der Abrechnung und Betriebsführung von externen Stellplätzen aus. Es gebe mit den Vertragspartnern keine schriftlichen Vereinbarungen, zudem habe Dornbirn für die Betriebsführung kein Entgelt verlangt und zu hohe Erlösanteile berechnet. Auch hier gelobte die Stadt Besserung. (APA, 15.6.2018)