Wann fällt bei einer Übertragung keine Immobilienertragsteuer an? Erklärt von Barbara Zorman, Steuerberaterin.
derStandard.at in Kooperation mit Immoredo

Die Hauptwohnsitzbefreiung

Die Hauptwohnsitzbefreiung kommt zum Tragen, wenn der Verkäufer von der Anschaffung bis zur Veräußerung durchgehend zwei Jahre seinen Hauptwohnsitz in der Immobilie gehabt hat und den Hauptwohnsitz anlässlich der Veräußerung aufgibt. Diese Veräußerung ist umfassend befreit, das heißt sowohl der Veräußerungserlös für das Gebäude als auch der für Grund und Boden.

Die Herstellerbefreiung

Bei der Herstellerbefreiung ist nur der Veräußerungserlös befreit, der auf das Gebäude entfällt. Voraussetzung ist, dass der Verkäufer das Gebäude auch selbst hergestellt und es innerhalb der letzten zehn Jahre nicht zur Einkunftserzielung verwendet hat.