Klagenfurt/Wien – Die Heta, Abbaueinheit der früheren Hypo Alpe Adria, nimmt aus dem Verkauf ihrer Vermögenswerte etwas mehr Geld ein als zuletzt gedacht und schüttet zum zweiten Mal vorzeitig Geld an die Gläubiger aus. 2,4 Milliarden Euro sollen Anfang Juli freigegeben werden, teilte die Finanzmarktaufsicht (FMA) am Freitag mit. 91 Prozent der Vermögenswerte sind inzwischen verwertet, heißt es von der Heta.

Im Abbauplan 2017 war noch erwartet worden, dass die Heta 9,6 Milliarden Euro erlösen wird, der aktualisierte Plan für 2018 geht nun von 10,5 Milliarden Euro aus. Nutzen wird das der Republik Österreich, die dadurch für weniger Heta-Schulden geradestehen muss. Praktisch alle vorrangigen Heta-Papiere, die nach dem Schuldenschnitt in den Genuss von Auszahlungen kommen, werden mittlerweile vom Kärntner Ausgleichszahlungsfonds gehalten und nicht von privaten Gläubigern. Das Land Kärnten ist fix mit 1,2 Milliarden Euro an der Abwicklung der Heta beteiligt.

Abwicklung bis Ende 2020

Für die Heta-Anleihen, für die die FMA einen Schuldenschnitt verfügt hat, werden im Juli 2,4 Milliarden Euro freigegeben, nachdem im Juli 2017 bereits 5,8 Milliarden Euro geflossen waren. Die FMA hatte vorgeschrieben, dass nur 64,4 Prozent des nominalen Werts der Anleihen ausgezahlt werden. Von dem, was den Gläubigern zusteht, ist damit der Großteil bereits abgegolten: Die erste Tranche entsprach 69 Prozent der reduzierten Ansprüche, die zweite weiteren 29 Prozent, in Summe also 98 Prozent. Bezogen auf das ursprüngliche Nominale sind es aber nur 63,1 Prozent. Wobei ein Teil der jetzt freigegebenen Gelder für strittige oder ungewisse Ansprüche hinterlegt wird.

Ende 2018 sollen 91 Prozent der Bilanzsumme der Heta abgewickelt sein, Ende 2020 100 Prozent, so dass kein Restportfolio mehr verbleibt. Außerdem wurde Arnold Schiefer ab ersten September 2018 für ein weiteres Jahr zum Vorstand der Heta bestellt, teilte die Heta mit. Da noch "wesentliche Transaktionen in Bosnien, Serbien, Montenegro, Kroatien und Slowenien" vorgesehen seien, werde der Vorstand nicht verkleinert. (APA, 15.6.2018)