Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch und seine einzelnen Bestandteile verständlich erklärt von Angelika Kompein, Notarsubstitutin.
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Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem die Rechtsverhältnisse von Liegenschaften in Österreich aufgezeichnet sind. Es wird von den Bezirksgerichten geführt. Vereinfacht heißt das: Im Grundbuch sind die Eigentümer von Grundstücken zu finden. Jeder, der ein Grundstück oder eine Immobilie erwirbt, wird ins Grundbuch eingetragen.

Welche Informationen stehen im Grundbuch?

Das Grundbuch besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung. Im Hauptbuch sind die Eigentümer einer Liegenschaft eingetragen sowie alle zur Liegenschaft gehörenden Grundstücke (Parzellen). Ebenso gibt das Hauptbuch Auskunft über die mit einer Liegenschaft verbundenen Rechte, etwa ein Weg- oder Vorverkaufsrecht, sowie über Belastungen wie Hypotheken und Veräußerungsverbote. Vor einem Kauf einer Liegenschaft sollten Sie deshalb unbedingt Einsicht in das Grundbuch nehmen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

In der Urkundensammlung finden sich die zur Liegenschaft gehörigen Urkunden, aufgrund derer eine Grundbucheintragung vorgenommen wurde. Ein Grundbucheintrag kann nur gegen Vorlage einer Urkunde, beispielsweise eines Kaufvertrags, erfolgen.

Wie und wo ist ein Grundbuchauszug möglich?

In das Grundbuch und die Urkundensammlung kann jeder Einsicht nehmen. "Jeder darf zum Bezirksgericht oder zu einem Notar seiner Wahl gehen und dort einen Grundbuchauszug über eine bestimmte Liegenschaft verlangen", erklärt Notarsubstitutin Angelika Kompein.

Das Grundbuch wird elektronisch geführt und ist daher immer aktuell. Einen Grundbuchauszug jedes Grundstücks in Österreich erhalten Sie kostenpflichtig bei allen Bezirksgerichten (mit Ausnahme des Bezirksgerichts für Handelssachen Wien). Notare und Rechtsanwälte verfügen ebenfalls über einen Onlinezugang zum Grundbuch. Ein Grundbuchauszug ist auch online über vom Justizministerium autorisierte Verrechnungsstellen möglich – einen beglaubigten Grundbuchauszug erhalten Sie aber nur bei den Bezirksgerichten und Notaren.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Eine Einsicht ins Grundbuch ist bei jedem Bezirksgericht kostenlos möglich, für einen schriftlichen Grundbuchauszug wird eine Gebühr von 13,70 Euro fällig. Wird ein Notar damit beauftragt, hat dieser Anspruch auf das gleiche Entgelt. Bei autorisierten Verrechnungsstellen im Internet fallen für Abfragen Gebühren von einigen Euro an – je nachdem, was genau abgefragt wird – sowie zusätzliche Kosten direkt von der Verrechnungsstelle. (scu)