Wien – Im Verfahren rund um die Bestechung ausländischer Notenbanken durch die Nationalbank-Tochtergesellschaft OeBS wurde diese Woche das letzte Kapitel geschlossen. Zwei angeklagte Anwälte wurden am Straflandesgericht Wien freigesprochen, berichtet der "Kurier" vom Donnerstag. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Das Verfahren gegen die beiden Anwälte ist im Februar dieses Jahres bei der teilweisen Prozess-Wiederholung wie berichtet ausgeschieden worden, um noch eine Zeugin zu hören. Im Februar gab es für die geständigen Angeklagten niedrigere bedingte Freiheitsstrafen zwischen 18 und 21 Monaten. Die Teilwiederholung war notwendig, da der Oberste Gerichtshof (OGH) zwar zwei Freisprüche aus dem ersten Verfahren bestätigte, aber sieben Verurteilungen zum Teil aufgehoben hatte.

Die beiden Anwälte nun freigesprochen haben Millionenbeträge unter anderem über eine panamaische Briefkastenfirma an staatliche Empfänger in Aserbaidschan transferiert und dafür stattliche Provisionen kassiert. Damit soll die Nationalbanktochter OeBS unter anderem Banknoten-Druckaufträge an Land gezogen haben.

"Mein Mandant hat von Anfang an vorgebracht, dass ihm die für diese Geschäfte zuständige OeBS-Vertriebsmitarbeiterin gesagt hat, dass diese Zahlungen für den Geheimdienst in Aserbaidschan sind", sagte der Verteidiger eines Beschuldigten zum "Kurier". "Wenn aber ein Geheimdienst diese Zahlungen zum Beispiel für Operationen benötigt, die nicht nachvollziehbar sein sollen, dann ist im Wahrheit der Staat der Empfänger der Gelder. Und ein Staat darf sich aussuchen, wie und woher er Geld nimmt und an wen er es verteilt." Der Beschuldigte durfte davon ausgehen, dass die Angaben der früheren OeBS-Mitarbeiterin mit dem Geheimdienst zutreffen, heißt es im Bericht.

Einer der Anwälte hatte ursprünglich mit drei Jahren Haft die höchste Strafe von allen Beschuldigten ausgefasst. (APA, 21.6.2018)