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Bisher mussten Kunden 30 Euro im Jahr zahlen, um alte Bankdaten einsehen zu können.

Foto: Reuters/Foeger

Die Datenschutzbehörde hat eine erste Entscheidung in Verbindung mit der DSGVO getroffen. Bisher hat die Raiffeisenbank Wien-Niederösterreich 30 Euro pro Jahr verlangt, um eine Einsicht auf alte Bankdaten, die nicht mehr beim Raiffeisen-Finanzportal Elba angezeigt werden, zu gewähren.

Das sei laut der Behörde nach einer Prüfung, die einer Beschwerde folgte, unzulässig. So handelt es sich um eine Verletzung des Rechts auf Auskunft. Die Bank muss die ersuchten Kontoauszüge innerhalb einer Frist von zwei Wochen zur Verfügung stellen – und künftig kostenlos Auskunft erteilen, wenn von dem Recht Gebrauch gemacht wird.

Der Bescheid wurde von Max Schrems und seiner Datenschutz-NGO Noyb geschwärzt auf der Website der Organisation veröffentlicht.

Bank verlangte 30 Euro

Im konkreten Fall hatte ein Kontoinhaber Nachweise für Kontoüberweisungen einsehen wollen, die bereits fünf Jahre in der Vergangenheit liegen. Das wurde ihm aber nur für Kontoauszüge, die bis zu ein Jahr alt sind, gewährt. Als er weitere Auszüge einholen wollte, wurde ihm eine Gebühr von 30 Euro im Jahr verrechnet, woraufhin er ein Auskunftsbegehren stellte – und bekam keine Antwort. Daraufhin beschwerte er sich.

Alle Kontoauszüge verlangen ist nicht exzessiv

Die Behörde gab ihm insofern Recht, dass nur tatsächlich anfallende Kosten auch verrechnet werden können. Die Raiffeisenbank argumentierte, dass solche bestehen würden – in Form von personellen Ressourcen – und der Kunde laut Zahlungsdienstegesetz bereits die notwendige kostenlose Auskunft erhalten hätte. Nun hat die Behörde beiden Parteien über einen längeren Zeitraum ihre Standpunkte schildern lassen und entschieden: Die Raiffeisenbank habe ihre Auskunftspflicht nicht erfüllt. Zudem sei es nicht "exzessiv", alle Kontoauszüge zu verlangen. Die Entscheidung gilt in der EU jedenfalls für alle Fälle nach dem 25. Mai, bei anhängigen Fällen gilt nationales Recht. (muz, 23.6.2018)