Wien/Klagenfurt – Es ist der 11. November 2015 gewesen, als der politische Generalvergleich zwischen der Republik Österreich und dem Freistaat Bayern rund um einen Milliardenstreit der früheren Hypo Alpe Adria mit ihrer Ex-Mutter BayernLB fixiert worden ist. Der damalige Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) sagte an diesem Tag, dass durch den Vergleich Rechtssicherheit und Rechtsfrieden hergestellt werde.

Vor Gericht in München wurde aber weitergestritten, nachdem die inzwischen schon zur Heta umgewandelte Kärntner Skandal-Hypo erstinstanzlich verloren und berufen hatte. Im Sinne der Rechtssicherheit sollte der Prozess aber doch ausgefochten werden – ohne ein "Dealbreaker" für den politischen Generalvergleich zu sein, wurde damals versichert. Im Rahmen des politischen Generalvergleichs zahlt Österreich zumindest 1,23 Milliarden Euro an Bayern.

Die Hypo-"Bad-Bank" Heta hatte 2015 nach einem in München im Mai erstinstanzlich verlorenen Gerichtsstreit um Milliarden der Ex-Mutter BayernLB schließlich einem Vergleich mit der BayernLB zugestimmt. Der war neben jenem zwischen Österreich und Bayern nötig.

Prozess auf Eis gelegt

Am heutigen Montag hat das Münchner Oberlandesgericht (OLG) nun den Milliardenprozess um das verlustreichste Finanzabenteuer der bayerischen Bankengeschichte auf Eis gelegt. Das OLG in Bayern hob in einer heute veröffentlichten Entscheidung das Urteil des Landgerichts München aus dem Jahr 2015 auf. Dieses hatte in der ersten Instanz einer Klage der BayernLB auf 2,4 Milliarden Euro Rückzahlung alter Kredite stattgegeben, mit denen die Landesbank ihre ehemalige Kärntner Skandaltochterbank Hypo Alpe Adria über Wasser gehalten hatte.

Nach Einschätzung des OLG München berücksichtigte das Landgericht dabei nicht, dass der österreichische Staat die Hypo Alpe Adria zwischenzeitlich in die zur Abwicklung vorgesehene Bad Bank Heta umgewandelt hatte. Die europäischen Abwicklungsvorschriften enthalten laut OLG-Urteil aber keine Übergangsregelungen für Altfälle. Das OLG geht deswegen davon aus, dass der Prozess bis zum Abschluss der Abwicklung durch die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) nicht fortgesetzt werden kann.

BayernLB sieht keinen Handlungsbedarf

Die BayernLB geht davon aus, dass sie nichts unternehmen muss: "Die Faktenlage und die Verfahrensergebnisse aus der ersten Instanz haben sich seitdem nicht geändert", hieß es in der Reaktion der Landesbank. "Kein Kommentar zu laufenden Verfahren", hieß es dazu auf APA-Anfrage von der Heta – trotz des Verweises, dass das Verfahren ja nun auf Eis liegt. Auch ein Sprecher des nunmehrigen Finanzministers Hartwig Löger (ÖVP) wollte sich auf Nachfrage, ob sich aus österreichischer Sicht etwas ändere, keine Stellungnahme abgeben.

91 Prozent der Vermögenswerte sind inzwischen verwertet, hieß es Mitte Juni von der Heta. Ende 2020 sollen 100 Prozent verwertet sein, so dass kein Restportfolio mehr verbleibt. Erst nach der endgültigen Abwicklung – und damit nach 2020 – geht es dann also vor Gericht in München weiter. (APA, 25.6.2018)