Grundsätzlich sind bei einem Immobilienerwerb rund zehn Prozent an Kaufnebenkosten zu erwarten. Die Kaufnebenkosten beinhalten folgende Kosten:

  1. Die Grunderwerbsteuer
  2. Die Grundbucheintragungsgebühr
  3. Die Vertragserrichtungskosten beim Notar oder Rechtsanwalt
  4. Das Maklerhonorar

Wann werden die Kaufnebenkosten fällig?

Die Kaufnebenkosten werden in der Regel bei der Vertragserrichtung fällig. Üblicherweise erstellt der Vertragserrichter die Vorschreibung all dieser Kosten, die dann auf ein Treuhandkonto einzuzahlen sind. Der Vertragserrichter bezahlt aus diesem Treuhanderlag die jeweiligen Nebenkosten an die entsprechenden Behörden.