Wie sieht eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung aus? Erklärt von Udo Weinberger, Geschäftsführer.
derStandard.at in Kooperation mit Immoredo

Wann ist die Betriebskostenabrechnung vom Vermieter zu legen?

Laut Gesetzgebung, die immer von dem Kalenderjahr ausgeht, ist die ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung üblicherweise vom Vermieter oder der ihn vertretenden Hausverwaltung bis zum 30. Juni des Folgejahres zu legen. Denkbar sind jedoch auch abweichende Vereinbarungen, die in den Einzelverträgen mit den Mietern geregelt werden.

Wie ist die Betriebskostenabrechnung zu legen?

Wenn wir von der ordnungsgemäßen Abrechnung ausgehen, dann sieht diese eine relativ legere Rechnungslegungsverpflichtung vor. Laut aktuellem Recht ist eine Abrechnung lediglich im Stiegenhaus aufzulegen. Der Aushang der Abrechnung am schwarzen Brett und mit einem Hinweis darauf, wo man in die Belege Einsicht nehmen kann, ist beispielsweise ausreichend.

Die Einsichtmöglichkeit in die Belege ist ein ganz wesentliches Element, damit ein Mieter die Möglichkeit hat, die einzelnen Positionen zu überprüfen und zu kontrollieren, ob alles korrekt weiterverrechnet wird.