Wer kann Wohnungseigentum erwerben? Erklärt von Oliver Brichard, Gerichtssachverständiger & Geschäftsführer.
derStandard.at in Kooperation mit Immoredo

Grundsätzlich kann jede natürliche Person Eigentum erwerben. Auch juristische Personen wie Gesellschaften, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften können Eigentum erwerben.

Die Eigentümerpartnerschaft

Es gibt auch die Möglichkeit einer Eigentümerpartnerschaft, bei der zwei natürliche Personen ein Wohnungseigentumsobjekt erwerben. Diese beiden Personen haben dann eine Art Solidargemeinschaft, das heißt, sie können nur gemeinsam über diese Wohnung verfügen, und sie können diese auch nur gemeinsam belasten. Außerdem müssen sie sich eine Meinung bilden und diese nach außen kommunizieren. Es ist nicht möglich, dass sich ein Partner zum Beispiel für gewisse Arbeiten einsetzt und der andere Partner gegen diese Arbeiten ist. Bevor der Verwalter informiert wird, müssen sich die beiden Partner zunächst einigen. Die Partner müssen nicht verheiratet sein.