Muss mich der Verwalter im Wohnungseigentum über laufende Erhaltungsarbeiten informieren? Erklärt von Oliver Brichard, Gerichtssachverständiger & Geschäftsführer.
derStandard.at in Kooperation mit Immoredo

Der Verwalter ist verpflichtet, jeden Wohnungseigentümer im Rahmen der Vorschau einmal jährlich darüber zu informieren, welche Erhaltungsarbeiten an der Immobilie stattfinden werden.

Es liegt im Eigeninteresse des Verwalters, die Gemeinschaft über notwendige Arbeiten am Gebäude zu informieren, denn nur soweit der Verwalter auch den Rückhalt der gesamten Gemeinschaft für diese Arbeiten hat, wird er in Zukunft auch wiederbestellt.