Was ist ein Maklerauftrag? Erklärt von Richard Buxbaum, Prokurist.
derStandard.at in Kooperation mit Immoredo

Maklerauftrag seitens des Mieters/Käufers

Ein Maklerauftrag kann von einem Konsumenten erfolgen, indem dieser bei einem Makler einen Suchauftrag für eine Immobilie aufgibt. Im Maklerauftrag werden die Rahmenbedingungen geregelt, unter welchen eine Wohnung gefunden werden soll.

Maklerauftrag seitens des Vermieters/Verkäufers

Auf der anderen Seite kann ein Verkäufer oder Vermieter einen Makler beauftragen, einen Käufer oder Mieter für ein Objekt zu finden. In diesem Fall wird im Maklerauftrag vereinbart, unter welchen Rahmenbedingungen die Immobilie abgegeben oder vermietet werden soll.

Unterschiede in den Vermittlungsverträgen

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten von Vermittlungsverträgen: den Alleinvermittlungsauftrag, den ein Verkäufer einem Makler gibt, und den schlichten beziehungsweise einfachen Vermittlungsauftrag.

Der Unterschied zwischen den beiden Beauftragungsformen liegt darin, dass der Eigentümer oder der Vermieter bei einem schlichten Auftrag mehrere Makler beauftragen kann, bei einem Alleinvermittlungsauftrag aber nur einen Makler.

Außerdem gibt es auch befristete und unbefristete Makleraufträge. Befristete Makleraufträge sind in der Regel Alleinvermittlungsaufträge, die gesetzlich vorgesehen entweder auf drei oder sechs Monate abgeschlossen werden, je nachdem, ob es sich um eine Miet- oder Eigentumswohnung handelt.