Wien – Der österreichische Zeitungsverband VÖZ appelliert an Regierung, EU- und nationale Abgeordnete sicherzustellen, "dass Verleger nicht dem Druck global marktdominanter Online-Unternehmen wie Google und Facebook ausgesetzt werden, diesen die Verwertungsrechte aus dem Leistungsschutzrecht unentgeltlich oder zu unangemessen niedrigen Entgelten einzuräumen." Leistungsschutzrecht für Presseverleger in der geplanten Urheberrechts-Richtlinie sei "uneingeschränkt zu unterstützen", heißt es in einer VÖZ-Resolution.

Der Verband appelliert an die österreichische Bundesregierung als Ratspräsidentin ab Juli 2018, die Richtlinie "zügig" zu verabschieden. Und das in der vom Rechtsausschuss beschlossenen Fassung. Sie möge "entschlossen Bestrebungen zur Aufweichung oder Verwässerung des Presseverleger-Leistungsschutzrechten entgegentreten". Schon parallel zu den EU-Verhandlungen möge die Regierung einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger im österreichischen Urheberrechtsgesetz vorbereiten – das tut sie nach STANDARD-Infos bereits.

Journalisten-Anteil und Blogger-Rechte

Der VÖZ unterstütze die "angemessene Beteiligung der Journalisten" als Urheber an den zusätzlichen Erlösen aus dem Presseverleger-Leistungsschutzrecht.

Für die Freiheit der Meinungsäußerung sei es "fundamental wichtig", dass die bestehenden Rechte von Bloggern und jede nach geltendem Recht freie Werknutzung "im Zusammenhang mit individueller menschlicher Meinungsäußerung und nichtkommerzieller Nutzung, insbesondere das Zitatrecht, vollständig gewahrt und durch das Leistungsschutzrecht unbeeinträchtigt bleiben", betont der Verband. (red, 29.6.2018)