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Demonstration in Brüssel für europaweite gleiche Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch Ende 2017.

Foto: Reuters/Yves Herman

Brüssel – Österreichische Feministinnen thematisieren schon lange die Entkriminalisierung von Abtreibung. Jetzt könnten sie sich mit ihrer Forderung auf den Vorreiter Belgien stützen. Eine neue Rolle für das Land, waren dort doch bis ins Jahr 1990 Schwangerschaftsabbrüche verboten. Letzte Woche hat die belgische Regierung nun die Entkriminalisierung von freiwilliger Abtreibung beschlossenen, indem sie die Regelung zum Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch gestrichen hat, wie die belgische Tageszeitung "De Standaard" berichtete. Belgien ist damit das erste westeuropäische Land, das den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch streicht.

Revolutionäre Änderungen?

Abtreibung wird aber künftig weiterhin auf anderen rechtlichen Ebenen geregelt: So bleiben etwa die Zwölfwochenfrist und die verpflichtende, sechstägige Reflexionsperiode, die in Österreich nicht vorgeschrieben ist, weiter bestehen. Neuerdings können die zwölf Wochen aber gegebenenfalls um die Bedenkzeit von sechs Tagen ausgedehnt werden. Auch neu: Eine Frau muss sich nicht länger in einer Notlage befinden, um abtreiben zu dürfen. Es lag zwar auch vorher schon bei der Frau selbst, ihre Situation als solche einzustufen, dennoch verabschiedet man sich mit der neuen gesetzlichen Regelung von dieser bisherigen – wenn auch symbolischen – Einschränkung.

Wer ist noch strafbar?

Auch Ärztinnen und Ärzte werden in Zukunft gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Patientinnen zumindest zu Kolleginnen oder Kollegen weiterzuleiten, falls sie die Abtreibung selbst nicht durchführen wollen. Darüber hinaus gibt es Strafen für all jene, die eine Abtreibung verhindern würden.

Grundsätzlich gelten zwar weiter die allgemeinen Richtlinien und Bedingungen, unter denen ein Schwangerschaftsabbruch legal durchzuführen ist – dennoch erhofft man sich, durch die Änderungen zumindest auch eine Neubewertung dieses oft stigmatisierten und tabuisierten Themas zu erreichen. (Roxane Seckauer, 9.7.2018)