Bereits des Öfteren wurde davor gewarnt, dass die Kassenpläne der türkis-blauen Bundesregierung rechtswidrig sein könnten. Nun könnte es sein, dass das Gesetz, das vergangene Woche im Nationalrat beschlossen worden ist, früher gekippt werden könnte als gedacht. Die SPÖ hat nämlich angekündigt, eine Verfassungsklage zu prüfen. Das berichtet der "Kurier" online. Die Bundesräte der Sozialdemokraten könnten das Gesetz, sobald es im Amtsblatt veröffentlicht worden ist, beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) beeinspruchen.

Klage angekündigt

"Wenn wir Punkte finden, bei denen wir verfassungsrechtlich einhaken können, werden wir das tun und klagen", sagte Klubobmann Andreas Schieder. Der VfGH müsste dann prüfen, ob das Gesetz der Verfassung widerspricht – und dass dem so ist, haben namhafte Juristen bereits bestätigt.

Das Gesetz zur Ausgabenbremse sieht vor, dass Krankenkassen künftig keine Bauvorhaben umsetzen dürfen und dass Leitungspositionen nur noch befristet besetzt werden dürfen.

Da die Krankenkassen der Selbstverwaltung unterliegen, darf die Politik nur bedingt in ihre Belange eingreifen. Das Gesetz tue dies aber, sagen Juristen – und sei deshalb rechtswidrig.

Auch betroffene Krankenkassen prüfen bereits rechtliche Schritte. Es herrsche bereits "Gefahr in Verzug", sagen sie. Sollte auch der VfGH das so sehen, würde das bedeuten, dass die Verfassungsklage schneller behandelt wird als üblich. (APA, 10.7.2018)