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EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager will hart gegen Google vorgehen.

Foto: ERIC VIDAL / REUTERS

Unter dem Regiment von Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hat die EU in den letzten Jahren die Gangart gegenüber US-Techkonzernen deutlich verschärft. Dabei wurde Google im Vorjahr rund um seine Produktsuche Google Shopping bereits mit einer Rekordstrafe von 2,42 Milliarden Euro belegt. Nun steht die Entscheidung in einem weiteren Fall an, und zwar einem, in dem ein negatives Urteil Google deutlich härter treffen könnte.

Entscheidung

Die EU-Kommission will Google wegen unfairer Ausnutzung seiner Marktmacht rund um Android verurteilen, berichtet die "Washington Post". Damit verbunden wäre eine Strafe, die wohl jene im Google-Shopping-Fall noch um ein Mehrfaches übersteigen dürfte. Wesentlich mehr Angst dürfte der Softwarehersteller aber vor den mit dem Urteil einhergehenden Konsequenzen haben, könnten diese doch die Android-Welt massiv durcheinanderwirbeln.

Vorwürfe

Zentraler Kritikpunkt der Kommission sind jene Verträge, die Google mit den Hardwareherstellern schmiedet. Zwar ist Android Open Source und kann prinzipiell von jedem nach Belieben für die eigenen Zwecke genutzt werden, wer allerdings den Zugriff auf Googles Play Store haben will, muss sich nicht nur an eine Fülle von Kompatibilitätsregeln halten, sondern auch diverse andere Google-Apps vorinstallieren. Als problematisch sieht die Kommission dabei vor allem zwei Programme an.

Sowohl mit der Voreinstellung der Google-Suche als Default als auch durch die Vorinstallation des Chrome-Browsers würde Google die dominante Position bei Smartphone-Betriebssystemen auf andere Bereiche ausdehnen, lautet der Vorwurf.

Der Android-Hersteller hat dem in der Vergangenheit immer wieder ähnlich klingende Argumente entgegengehalten: So sei die Voreinstellung als Google-Suche keineswegs mit den Play-Store-Regeln verbunden und somit auch nicht verpflichtend. Allerdings biete man Herstellern, die diese Wahl vornehmen, eine Beteiligung an den Sucheinnahmen an – ähnlich wie es am Desktop etwa auch der Firefox-Browser von Mozilla nutzt. Bei Chrome wiederum sei zwar die Vorinstallation verpflichtend, allerdings steht es den Smartphone-Herstellern frei, einen anderen Browser parallel zu installieren und diesen auch als Default-Wahl festzulegen. Samsung ist ein prominentes Beispiel für einen Hersteller, der dies genau so macht.

Geschäftsmodell

Klar ist jedenfalls: Zwingt die EU Google wirklich dazu, den Play Store von der Vorinstallation anderer Google-Apps zu trennen, könnte dies massive Auswirkungen auf das Android-Ökosystem haben. Immerhin bildet genau diese Bündelung bisher den Kern von Googles Geschäftsmodell rund um Android und ermöglicht die Open-Source-Entwicklung und die kostenlose Weitergabe an die Hersteller. Denkbar wäre etwa, dass Google dann ein Lizenzmodell einführt, das sich bei den Konsumenten in gestiegenen Gerätepreisen bemerkbar machen würde.

Viele offene Fragen

Freilich hängt viel davon ab, wie schlussendlich die konkreten Vorschriften der EU aussehen werden. Denkbar wäre etwa eine verpflichtende Browser- und Suchmaschinenwahl während des Einrichtungsvorgangs eines Android-Gerätes. Einer ähnlichen Regel musste sich schon vor einigen Jahren Microsoft nach einem Kartellrechtsstreit rund um den Internet Explorer beugen. Freilich zeigt auch dieses Beispiel, dass solche Maßnahmen in der Realität wenig ändern. Im konkreten Fall könnte dies Google sogar noch zupasskommen: Die Erfahrung zeigt, dass viele Nutzer nie die Voreinstellungen auf einem Smartphone ändern. Werden sie aber zu einer bewussten Entscheidung gezwungen, greifen sie meist zum bekanntesten Namen, was etwa bei Samsung-Smartphones den Anteil der Chrome-Nutzer erhöhen könnte – und immerhin handelt es sich hier um den größten Android-Hersteller.

Worst-Case-Szenario

Abzuwarten bleibt derzeit noch, ob eine andere Befürchtung von Google wahr wird: Im Jahr 2016 hatte Wettbewerbskommissarin Vestager nämlich die Play-Store-Vorschriften noch generell infrage gestellt: Diese würden verhindern, dass andere Hersteller "bessere Versionen von Android" anbieten könnten, hieß es damals. Ein solch weitreichendes Urteil könnte aber rasch zu inkompatiblen Versionen von Android führen. Profiteur wären dabei wohl vor allem dominante Android-Hersteller, die dann ihre Marktmacht ausspielen könnten, um mit gezielten Änderungen die Nutzer bei den eigenen Geräten zu halten – ein sogenannter Lock-In. Verlierer wären hingegen Android-Nutzer, die sich in Zukunft potenziell mit Kompatibilitätsproblemen zwischen Geräten unterschiedlicher Hersteller herumschlagen müssten. Betont sei noch einmal: Ob es wirklich zu diesem Worst-Case-Szenario für Google kommt, ist derzeit noch komplett offen.

Zeitablauf

Eine Klärung all dieser Fragen sollte es aber ohnehin bald geben: Laut den Informationen der "Washington Post" soll das Urteils gegen Google nämlich noch im Juli verkündet werden. In der laufenden Woche stehe dem der Besuch von US-Präsident Trump im Wege, danach könnte es aber bereits so weit sein, heißt es. (Andreas Proschofsky, 10.7.2018)