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Mit der Wahl eines Luxus-E-Fahrzeugs hat man die besten Aussichten, sich ordentlich etwas zu sparen – die ökologische Bilanz sieht weniger rosig aus.

Foto: Reuters

Auf den ersten Blick schaut alles wie ein Sonnenaufgang aus. E-Mobilität leistet einen Beitrag zur Verringerung der Treibhausgase (zumindest bei der Erhöhungsrate), das Parlament beschließt ökologisierte Steuergesetze, und die Regierung nimmt Umverteilungen in Form von Förderungen vor. Die Motivation dahinter heißt Nachhaltigkeit, und die Regelungen werden in einem demokratischen Prozess beschlossen. Und ein bisserl Sonnenblumen gibt es auch.

Jeder, der in der umweltbewussten, demokratischen Kommunikationsblase der E-Mobilität weiterhin glücklich mitagieren will, sollte nicht weiterlesen.

Ökologisches Ziel: In Österreich sind mehr als 70 Prozent der angemeldeten E-Pkws betrieblich genutzt (ohne Berücksichtigung von E-Pkws mit weniger als 20 kW oder weniger als 20 Fahrzeuge dieses Typs im österreichischen Zulassungsbestand wie zum Beispiel Kleinserienumbauten, Stand 31. 12. 2017). Die Steuerreform 2015/2016 hat uns versprochen, dass durch die Ökologisierung des Steuersystems für betrieblich genutzte E-Fahrzeuge (Nullemission) im Zieljahr 2020 70.000 tCO2 eingespart werden.

Die schwedische Studie von 2017 war die Vorreiterin des kritischen "Life Cycle Assessment" bei E-Fahrzeugen. Das EU-Parlament hat dazu eine eigene Studie beauftragt, die die Produktionsemissionen der Batterien ebenfalls kritisch sieht (2018). So kritisch, dass aus Sicht dieser Studien schwere E-Pkws mit großer Batteriekapazität in der normalen steuerlichen Abschreibeperiode von acht Jahren die Mehrbelastung aus der Produktion durch CO2-Einsparung im Betrieb nicht kompensieren können – und E-Pkws der Kompaktklasse dazu über fünf Jahre brauchen werden.

Auf die dann im Jahr 2020 bestehende E-Flotte der betrieblichen E-Pkws angewendet, heißt das, dass statt der versprochenen 70.000 tCO2 Einsparung im Jahr 2020 noch ein Negativsaldo der Produktionsemissionen von 115.000 tCO2 bestehen wird. Die Einsparungen aus dem Betrieb sind in diesem Saldo bereits berücksichtigt. Zum Glück ist es wie beim Palmöl. Diese Emissionen finden außerhalb Österreichs statt. Weltklimaziele eben.

Das Ziel ist also, mehr Emissionen zu generieren – und je früher, umso besser.

Soziales Ziel: Die E-Mobilität-Community weiß, dass je größer und schwerer ein E-Pkw ist, desto schwieriger wird ein ökologischer Beitrag zur CO2-Bilanz. In dieser Bilanz ist die Betrachtung des Produktionsrucksackes der Batterien noch gar nicht mitgedacht.

Trotzdem gilt in Österreich, je größer und schwerer und vor allem teurer ein E-Pkw in Kombination mit einem hohen Gehalt ist, desto mehr profitiert man von den Steuererleichterungen. Luxus-E-Fahrzeuge können so mehr Steuerbegünstigungen auslösen, als sie kosten. Selbst Sozialversicherungsbeiträge werden dank des Entgegenkommens des Sozialministeriums durch E-Mobilität reduziert, natürlich bei höheren Einkommen mehr.

Auch wenn ein betrieblicher Luxus-E-Pkw mehr als 140.000 Euro kostet, bekommt man als Betrieb noch 3300 Euro aus dem E-Mobilität-Paket zusätzlich. Manche Bundesländer legen bei solchen Fahrzeugen noch etwas obendrauf.

Das Ziel ist also eine Umverteilung von unten nach oben.

Ökonomisches Ziel: Was das zuordenbar an nicht vereinnahmten Steuerleistungen bedeutet, ist in den Materialien des Steuerreformgesetzes bzw. den jeweiligen Bundeshaushaltsgesetzen nicht explizit ausgewiesen. Die dafür errechenbaren Steuererleichterungen werden bis 2020 wahrscheinlich die 500-Millionen-Grenze überschritten haben (NoVA, motorbezogene Versicherungssteuer, Vorsteuerabzug, Sachbezugsregelung). Dass der betrieblich genutzte E-Pkw ja auch noch ganz normal steuerlich abgeschrieben wird, kommt da noch dazu.

Ziel ist also, die Reichen und internationale Konzerne über Staatsschulden zu unterstützen.

Und was hat das mit der Demokratie zu tun? Irgendwer muss die fachlichen Unterlagen zu Gesetzen und Fördermaßnahmen herstellen. Das sind Fachleute aus Wissenschaft, Ministerien und Ämtern und hoffentlich nicht die Firmen, die mit Schummelsoftware punkten wollen. Bei Nachhaltigkeit der E-Mobilität geht es natürlich nicht darum, ob E-Mobilität von Pkws in Zukunft eine wichtige Rolle spielen wird. Das wird sie. Offen ist aber, ab wann und zu welchen Kosten diese Technologie einen nachhaltigen Beitrag leisten kann. Das wäre dann ein optimierter Transformationspfad der Dekarbonisierung oder eine Umsetzung der Nachhaltigkeit unter Berücksichtigung der in der Bundesverfassung eingeforderten Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit (und dazugehöriger Transparenz).

Irgendwer muss diese Gesetze beschließen. Das sind Politiker, die der Nachhaltigkeit und den Bürgern verpflichtet sind. Wenn die fachlichen Grundlagen dieser Unterlagen nicht stimmen müssen, aber auf Grundlage solcher Unterlagen das Parlament abstimmt oder die Regierung Förderungen gewährt, dann werden Wissenschaft, Verwaltung und Parlament unglaubwürdig.

Und was kommt dann außer der Klimakatastrophe noch? Der Tag, an dem es keinen Sonnenaufgang mehr gibt, weder für das Klima noch für die Demokratie. (Gerold Wallner, 10.7.2018)