Wien – Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger appelliert an die Regierung, die beschlossene Ausgabenbremse für die Sozialversicherungen wieder zu lösen. Vor Journalisten verwies Vorstandsvorsitzender Alexander Biach am Dienstagabend auf bereits eintretende negative Folgen wie zurückgestellte Bauvorhaben und Verträge. Außerdem äußerte Biach seine "große Sorge", dass die Gesundheitsreform nicht fortgesetzt werden könnte.

Eine halbe Milliarde Euro für Bauvorhaben

Generaldirektor Josef Probst schätzt das Volumen der zurückgestellten Bauprojekte auf 300 bis 500 Mio. Euro. Biach nannte drei laufende Projekte, gegen die das Sozialministerium im Verbandsvorstand Einspruch eingelegt habe. Eines betrifft die geplante Kooperation des Unfallkrankenhauses mit dem Landeskrankenhaus in Klagenfurt. Dieses AUVA-Projekt brächte sieben Mio. Euro Einsparung pro Jahr und sei vom Kärntner Landtag bereits einstimmig beschlossen. Biach appellierte an das Sozialministerium, den Einspruch zurückzuziehen, er stehe auch im Widerspruch zum Ziel, Synergien zu heben. Einspruch habe das Sozialministerium auch gegen die neue Außenstelle in Eferding eingelegt, obwohl für die alte der Mietvertrag ausgelaufen sei und für die neue BVA-Landesstelle in Linz.

Biach sorgt sich aber auch um die Verträge. So seien einerseits die Verträge für die neuen Primärversorgungseinheiten betroffen, andererseits aber auch Kassenverträge mit der Ärztekammer. So läuft etwa der Vertrag in Tirol mit Jahresende aus und der Hauptverband-Chef befürchtet, dass dann ein vertragsloser Zustand eintreten könnte.

Eingriff in die Selbstverwaltung

Biach hat auch verfassungsrechtliche Bedenken. Ebenso wie Verfassungsexperten und die SPÖ hält er einen Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltung für möglich und kündigte deshalb die Einholung von Rechtsgutachten an. Für Biach wäre dieses durch das Gesetz ausgesprochene Misstrauen gar nicht nötig gewesen, weil die Sozialversicherungen jetzt schon zu einem sorgsamen Umgang mit den Finanzmitteln verpflichtet seien und auch eine ausgeglichene Gebarung haben.

Die Ausgabenbremse sieht unter anderem vor, dass Bauvorhaben gestoppt werden und Ärzte und Bedienstete der oberen Führungsebene der Versicherungsträger und des Hauptverbandes nur bis Ende 2019 bestellt werden dürfen bzw. deren befristete Verträge nur bis Ende 2019 verlängert werden dürfen. Diese ins Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz verpackten Maßnahmen sind vorige Woche schon vom Nationalrat verabschiedet worden und sollen am Mittwoch auch vom Bundesrat beschlossen werden.

"Große Sorge" hat der Hauptverbands-Chef auch, dass die seiner Auffassung nach erfolgreich angelaufene Gesundheitsreform nicht fortgesetzt werden könnte. Grund dafür sei, dass sich mit Sektionschef Clemens Martin Auer der Koordinator aus der Zielsteuerungskommission verabschiedet habe. "Damit fehlt der Dirigent der Gesundheitsreform." Biach appellierte an die Politik, ganz rasch für einen adäquaten Ersatz zu sorgen.

Als Belege für das Funktionieren der Gesundheitsreform führten die Hauptverbands-Chefs an, dass der Trend zu steigenden Spitalsaufenthalten gebrochen werden konnte. So sei diese Zahl von 2013 auf 2017 erstmals von 23 pro hundert Einwohner auf 21 gesunken. Auch der Anteil von Kindern mit kariesfreien Zähnen sei von 52 auf 56 Prozent gestiegen. Geeinigt hat sich der Hauptverband nach der Ärztekammer nun auch mit der Apothekerkammer auf einen Vertrag für die E-Medikation. Damit können nun auch rezeptfreie Medikamente erfasst werden, um Wechselwirkungen zu vermeiden. (APA, 11.7.2018)