Nicht nur Wiener Zinshäuser wurden im Juni abgerissen, sondern auch jene Villa in Wien-Döbling, in der einst der Entertainer Peter Alexander gelebt hatte. Der Abbruch erfolgte damit noch vor dem Inkrafttreten einer Änderung der Bauordnung, die Abbrüche von Häusern, die vor 1945 errichtet wurden, erschwert. Gegenüber dem STANDARD bestätigt die Baupolizei (MA 37) Medienberichte, wonach am 18. Juni mit dem Abbruch begonnen worden war: "Das Haus wurde vor dem Inkrafttreten der Novelle zur Gänze abgetragen." Damit sei der Abbruch zum damaligen Zeitpunkt auch rechtens gewesen.

Nach dem Tod des Sängers 2011 sollte die Villa 2015 eigentlich versteigert werden, das scheiterte allerdings. Schließlich soll das Anwesen, das über 300 Quadratmeter Wohnfläche und 1.500 Quadratmeter Grund verfügt, um vier Millionen Euro verkauft worden und seither leer gestanden sein.

Die Villa stand seit 2011 leer.
APA / Hans Klaus Techt

Änderung der Bauordnung

Der Hintergrund der Abbrüche in Wien: Anfang Juli trat eine Änderung der Bauordnung in Kraft. Bisher waren Abbrüche von Häusern, die vor 1945 errichtet wurden, außerhalb von Schutzzonen bewilligungsfrei. Nun muss für Abbrüche eine Bestätigung der MA 19 (Architektur und Stadtgestaltung) eingeholt werden, dass kein öffentliches Interesse am Erhalt besteht.

Abbrüche, die bereits im Gange waren, wurden mit dem Inkrafttreten der Novelle gestoppt – und die Baustellen stehen weiterhin, bestätigt man dem STANDARD bei der Baupolizei. Derzeit würden nur Schutthaufen von Häusern, die noch im Juni abgerissen wurden, weggeräumt, berichtet ein Abbruchunternehmer.

Das Anwesen hatte eine Wohnfläche von 300 Quadratmetern.
APA / Hans Klaus Techt

Kritik von Immobilienbranche

Kritik an den Stopps bereits begonnener Abbrüche kommt wenig überraschend von der Immobilienwirtschaft. Michael Pisecky, Wiener Fachgruppenobmann der Immobilientreuhänder, spricht von einem "politischen Willkürakt": "Wir fordern, dass alle Gebäude, deren Abriss gesetzlich korrekt vor dem Stichtag am 1. Juli begonnen wurde, weiter abgetragen werden dürfen, sodass rasch Platz für neue Wohnungen geschaffen wird."

Es ergebe keinen Sinn, langjährige Gerichtsverfahren und Schutthaufen im Wiener Stadtbild in Kauf zu nehmen, während Wohnraum immer knapper werde. Die Lösung ist für Pisecky ein Mietrecht, das generalsanierte Gründerzeithäuser einem Neubau gleichstellt. (zof, 13.7.2018)