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Bis zu zwölf Monate müssen Telekomunternehmen die Daten ihrer Kunden speichern.

Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Die blauschwarze Regierung hat im April das umstrittene Überwachungspaket beschlossen. Schritt für Schritt sollen die unterschiedlichen Eckpunkte eingeführt werden – als eine der ersten ist bereits "Quick Freeze" seit ersten Juni in Kraft getreten. Dabei handelt es sich um eine Alternative zu der sogenannten Vorratsdatenspeicherung, die von Höchstgerichten verboten wurde.

Sie sieht vor, dass Telekomfirmen beim "Vorliegen eines Anfangsverdachts" die Daten einer Person bis zu zwölf Monate lang speichern müssen. Behörden dürfen, sofern es eine richterliche Bewilligung gibt, darauf zugreifen. Aktuell ist es so, dass sie maximal nach drei Monaten gelöscht werden.

Noch keine Anfragen eingelangt

Ute Krotscheck, Sprecherin des Verbands der österreichischen Internet Provider, Internet Service Providers Austria (ISPA) sagt zum STANDARD, dass es bisher noch keine solchen Anfragen gegeben habe. Sollte es dazu kommen, könnte die Umsetzung aber schwierig werden und müsse wohl manuell erfolgen, so Krotscheck. Es habe kaum Zeit gegeben, die Maßnahmen überhaupt umzusetzen.

Briefgeheimnis, Autobahnüberwachung

Zuvor hatte die ISPA den engen Zeitrahmen kritisiert und eine Verschiebung gefordert. Dem kam man jedoch nicht nach. Ebenfalls eingetreten ist die Lockerung des Briefgeheimnisses – bei Verdächtigen ist es nun gestattet, solche zu öffnen, sofern sie zur Aufklärung einer vorsätzlich begangenen Straftat, die mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist, erforderlich ist. Zudem hat der Ausbau der Videoüberwachung auf Autobahnen bereits begonnen. So werden Autokennzeichen erfasst und zwei Wochen lang gespeichert. Auch werden Informationen wie Automarke, -typ und -farbe aufgezeichnet. (muz, xx.7.2018)