Frankfurt – Im Streit über die Berechnung von Verschuldungsquoten von sechs französischen Banken hat die Europäische Zentralbank (EZB) vor dem EU-Gericht in Luxemburg eine Niederlage erlitten. Die Richter erklärten die Beschlüsse der EZB-Bankenaufseher zur Berechnung der Quoten für nichtig, wie das Gericht der Europäischen Union am Freitag mitteilte.

Der Europäischen Zentralbank seien Rechtsfehler und Beurteilungsfehler unterlaufen, so die Richter. Geklagt hatten BNP Paribas, Societe Generale, Credit Agricole, die Banque Postale, BPCE und die Confederation Nationale du Credit Mutuel.

Die Geldhäuser hatten bei der EZB beantragt, bei der Berechnung ihrer Verschuldungsquoten bestimmte Risikopositionen im Zusammenhang mit Sparbüchern unberücksichtigt zu lassen. Dies waren im Kern Risikopositionen gegenüber staatlichen Stellen. Die EZB-Bankenaufseher hatten dies aber abgelehnt. Daraufhin hatten die Institute das EU-Gericht eingeschaltet. (APA, Reuters, 13.7.2018)