Wien – Die Zustimmung der SPÖ zur "Verländerung" der Kinder- und Jugendhilfe ist alles andere als fix. "Wir haben schwere Bedenken", hieß es aus dem Büro von SPÖ-Chef Christian Kern am Dienstag. "Von einer Einigung sind wir weit entfernt." Man sehe eine Verländerung als "keine gut Idee".

Die von Regierung und Ländern geplante "Verländerung" der Jugendhilfe braucht die Zustimmung der SPÖ sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat, weil es sich um eine Verfassungsmaterie handelt. Justiz- und Verfassungsminister Josef Moser (ÖVP) hatte sich zuvor zuversichtlich gezeigt, dass die Sozialdemokratie mit der Regierung mitgeht.

SPÖ sorgt sich um Standards

In der SPÖ befürchtet man allerdings, dass fehlende österreichweite Standards zu einer Gefahr für das Kindeswohl werden könnten. Wenn sich der Bund aus dem Bereich komplett zurückzieht, würden bereits bestehende Unterschiede verschärft werden und die Qualität drohe zu sinken.

Kritik an der geplanten "Verländerung" kam auch aus Salzburg. "Von Seiten der Experten ist im Begutachtungsverfahren insbesondere die Verringerung von Standards und das Entstehen von Rechtsunsicherheit bemängelt worden", erklärte die grüne Klubobfrau Martina Berthold am Dienstag stellvertretend für ihren urlaubenden Parteikollegen, Soziallandesrat Heinrich Schellhorn.

"Zugleich wurde in den Stellungnahmen die wichtige Rolle der Kinderrechte und des Kinderschutzes als gesamtstaatliche Aufgabe betont – nicht zuletzt aufgrund der Verankerung der Kinderrechte in den Grundsatzbestimmungen der österreichischen Verfassung", so Berthold. Wenn eine große Bandbreite von Organisationen wie die SOS Kinderdörfer oder der Dachverband der österreichischen Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, aber auch die Kinder- und Jugendanwälte oder die Volksanwaltschaft warnen, dann sollte das Anlass zum Überdenken des Vorhabens sein.

"Nachdem im Herbst 2018 die Evaluierung des Kinder- und Jugendhilfe-Bundesgesetzes erfolgen wird, sollte die Bundesregierung bei diesem Teil der Kompetenzbereinigung zurück an den Start gehen und die Experten für Kindeswohl und Kinderrechte einbeziehen", forderte Berthold. Es dürfe in der Materie keine Rolle spielen, ob ein Kind in Neusiedl oder in Bregenz wohne. (APA, 17. 7.2018)