Mit dem Gewaltschutzgesetz betrat Österreich einst Neuland. Die 1997 erlassene Regelung ermöglicht polizeiliche Wegweisungen, wenn häusliche Handgreiflichkeiten ausufern, und beschäftigt professionell arbeitende Interventionsstellen mit solchen Fällen. Sie wurde in vielen anderen Ländern kopiert. Nun könnte es mit der heimischen Vorreiterrolle ein Ende haben: Die Polizei zieht sich just aus jenem Projekt zurück, mit dem versucht wurde, das Gewaltschutzgesetz in mehreren Bundesländern in der Praxis weiterzuentwickeln.

Konkret geht es um die sogenannten Marac-Konferenzen, die sämtliche Helfer – von der Polizei bis zum Frauenhaus – versammelten, um in Hochrisikofällen die Gefahren für Opfer häuslicher Gewalt abzuwenden. Etwa wenn sich Weggewiesene bewaffnen und Drohungen gegen Leib und Leben ihrer (Ex-)Partnerinnen oder (Ex-)Partner ausstoßen: Situationen, die ohne Gegenmaßnahmen gar nicht so selten mit Mordversuchen oder Morden enden.

Aus dem Innenministerium heißt es, die Evaluierung des Wiener Marac-Projekts habe "nicht den erhofften Nutzen" ergeben. Die Materie werde nun der Taskforce Strafrecht überantwortet: jener breit angelegten Expertengruppe unter Leitung von Staatssekretärin Karoline Edtstadler, die erste Ergebnisse frühestens für Ende des Jahres angekündigt hat. Bestehendes abschaffen und über Neues erst diskutieren lassen: Wenn das nur nicht mit einer Nulllösung endet! (Irene Brickner, 17.7.2018)