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Die EU-Kommission hat Google zu einer Rekordstrafe von 4,3 Milliarden Euro verurteilt. Zur Begründung hieß es, der US-Internetkonzern habe seine Marktmacht mit dem Handy-Betriebssystem Android missbraucht.

WAS SIND DIE BISHER HÖCHSTEN KARTELLSTRAFEN DER EU?

2017 wurde Google zu einer Strafe von 2,42 Mrd. Euro verurteilt, dabei ging es um Marktmissbrauch bei Preisvergleichen. Intel musste 2009 wegen seiner Geschäftspraktiken mit Computer-Prozessoren 1,06 Milliarden zahlen. Daimler erhielt wegen eines Lkw-Kartells eine Strafe von einer Milliarde Euro im Jahr 2016 aufgebrummt. Der Chiphersteller Qualcomm folgt 997 Mio. Euro in diesem Jahr, Hintergrund ist die marktbeherrschende Stellung bei Smartphone-Chips.

IN WELCHEN FÄLLEN HAT GOOGLE NOCH MIT DER EU PROBLEME?

Die EU-Kommission sieht in bisher drei Fällen die marktbeherrschende Stellung von Google kritisch: Bei Preisvergleichen, Android und wegen des Anzeigendienstes Adsense. Weitere Ermittlungen könnten folgen. So hat Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager Untersuchungen etwa beim Google-Bilderdienst oder dem Kartenservice Google Maps angedeutet.

Auftakt der Ermittlungen machte die Preissuche. 2009 hatte sich eine britische Preisvergleichsseite als erste bei der EU-Kommission über Google beschwert, 2010 wurden Ermittlungen eingeleitet. Der US-Konzern wurde 2017 verurteilt. Die Wettbewerbshüter monierten, dass Google die Ergebnisse für seinen Preisvergleichsdienst bei entsprechenden Suchbegriffen sehr weit oben in den Ergebnissen anzeigt. Der am besten platzierte Wettbewerber tauche erst deutlich später auf.

2013 gingen die ersten Beschwerden über die marktbeherrschende Stellung von Google bei Smartphone-Betriebssystemen ein, seit 2015 ermittelte die EU-Kommission. Zur Begründung für die nun verhängte Strafe heißt es, Google mache Smartphone-Herstellern unzulässige Vorschriften für die Verwendung von Android und verlange etwa, bestimmte Google-Apps vorzuinstallieren. Google stellt das Betriebssystem kostenlos zur Verfügung und ist mit weitem Abstand Marktführer vor Apple.

Im dritten laufenden Verfahren geht es um das Werbeangebot Adsense. Insider gehen davon aus, dass sich eine Entscheidung bis zum Ende des Jahres oder darüber hinaus hinziehen könnte. Eröffnet wurde das Verfahren 2016. Die Behörde wirft Google Marktmissbrauch vor, weil Anbieter von Websites in ihren Werbeeinblendungen keine Anzeigen von Google-Konkurrenten schalten dürften. (APA, 18.7. 2018)