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Wie in einem Bienenstock summte und brummte es am Mittwochvormittag im Großen Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichts Wien. Gleich zu Beginn des 45. Verhandlungstags zur Causa Buwog gegen Karl-Heinz Grasser und Co ergriff dessen Anwalt, Manfred Ainedter, das Wort – und fuhr eine Breitseite gegen die Medien.

Ainedter stellte den Antrag, die Richterin möge die Live-Berichterstattung (Liveticker) untersagen. Als Anlass diente ihm und seinem Kollegen, Norbert Wess, ein Interview, das die frühere grüne Nationalratsabgeordnete Gabriela Moser der Nachrichtenagentur APA gegeben hat und das am Montag erschienen war. Zusammenfassung der Vorwürfe: Moser, die die Causa mit einer Anzeige einst ins Rollen gebracht hatte, habe ihre Informationen aus Livetickern, die zum Teil falsch seien, ziehe vorverurteilende Schlüsse, die das Recht auf ein faires Verfahren verletzten und Schöffen wie Zeugen beeinflussen könnten.

Anzeige gegen APA

Grassers Verteidiger haben am Dienstag bereits Sachverhaltsdarstellungen gegen Moser und APA-Redakteurin eingebracht. Während sich der Anwalt von Walter Meischberger ihrem Antrag anschloss, taten das die übrigen Verteidiger und der Staatsanwalt nicht. In der Hauptverhandlung gehe es um die Beurteilung von Schuld oder Unschuld, Medienberichte hätten damit gar nichts zu tun.

"Sitzungspolizei" in Hauptverhandlungen sind die Richter – und Marion Hohenecker ließ in dieser ihrer Rolle die Grasser-Anwälte abblitzen. "Liveticker stören die Ruhe und Ordnung nicht", verkündete die Vorsitzende des Richtersenats letztlich – und verhandelte weiter.

Allerdings nicht sehr lange. Hohenecker befragte Grasser zu seinen Wahrnehmungen über den Vermögenszuwachs des Lobbyisten Meischberger ("Er hat gut gelebt") und zu dessen Meinl-International-Power-Investments (MIP). "Er hatte viele Aktien, aber nicht so viele, dass wir in der Hauptversammlung damit etwas gewonnen hätten", erzählte der damalige Vorstand der MIP-Managementgesellschaft, Grasser.

Wenig später, nach der "obligatorischen Vormittagspause" (Richterin Hohenecker), folgte der nächste anwaltliche Vorstoß in Richtung Medien. Meischbergers Rechtsanwalt, Jörg Zarbl, beantragte den Ausschluss von Falter-Chefredakteur Florian Klenk von der Hauptverhandlung. Die Verteidigung hat ihn im Jänner als Zeugen beantragt, und Klenk saß am Mittwoch kurz im Verhandlungssaal. Zur Einordnung: Gleich am Beginn des Buwog-Prozesses war ein Format-Redakteur ausgeschlossen worden, der als Zeuge aussagen wird.

Die Richterin unterbrach die Verhandlung also, der Senat zog sich zur Beratung zurück. Die Pause geriet zu einer der wohl lautesten, die es bisher im Buwog-Prozess gegeben hat. Journalisten und Anwälte debattierten heftig. Rund 20 Minuten später war klar: Der Falter-Chefredakteur wird nicht ausgeschlossen. Aus dem Antrag der Anwälte für seine Zeugenaussage erschließe sich nichts, was auf Wahrnehmungen für Schuld oder Unschuld der Angeklagten hindeute – was beim bereits ausgeschlossenen Journalisten anders sei.

Willkür vorbeugen

Die bloße Beantragung eines Zeugen könne nicht dazu führen, dass ein solcher etwaiger Zeuge jedenfalls aus dem Saal zu verweisen sei, begründete die Richterin die Senatsentscheidung. Wäre dem so, könnte das auch zu willkürlichen Ausschlüssen führen. Zur Orientierung: Ob jemand als Zeuge zugelassen wird, entscheidet das Gericht.

Der Rest des Verhandlungstags stand dann weiterhin im Zeichen Karl-Heinz Grassers. Diesmal ging es aber nicht mehr ums sogenannte Schwiegermuttergeld (bzw. nur noch kurz), sondern um den Linzer Terminal Tower. Zur Einmietung der Finanz in diesen von Porr und Raiffeisen errichteten Büroturm beim Linzer Bahnhof mochte Grasser aber nur wenig sagen. Er als Finanzminister habe damit nur ganz am Rande zu tun gehabt, erklärte er dem Gericht. (Renate Graber, 18.7.2018)