Wien – Der Bund hat im Vorjahr weniger Unterhaltsvorschuss für die Kinder getrennt lebender Paare ausgeschüttet. Das geht aus einer Anfragebeantwortung des Justizministeriums an die Liste Pilz hervor. Demnach flossen im Vorjahr 133,4 Millionen Euro – der erste Rückgang seit der 2014 in Kraft getretenen Anhebung des Zuschusses.

Der staatliche Vorschuss kann beantragt werden, wenn ein Elternteil – in der Regel der Vater – den getrennt lebenden Kindern keinen Unterhalt bezahlt. Allerdings konnte die für die Abwicklung zuständige Justiz für die Anfragebeantwortung nicht einmal klären, wie viele Anträge auf Unterhaltsvorschuss es im Vorjahr gegeben hat (hier gebe es "keine automationsunterstützten Auswertungsmöglichkeiten"). Bekannt ist aber, dass der Zuschuss an 56.766 Personen ausgezahlt wurde (52.718 Frauen, 3.758 Männer sowie 290 Personen, bei denen die Justiz das Geschlecht nicht erfasst hat).

Empfänger und Summe zurückgegangen

Damit ist sowohl die Zahl der Empfänger des Unterhaltsvorschusses als auch die ausgezahlte Summe zurückgegangen. Leicht gestiegen ist die durchschnittlich ausgezahlte Summe: Die Bezieherinnen des Unterhaltsvorschusses haben durchschnittlich 214,19 Euro monatlich erhalten (2016 waren es 211,63 Euro).

Gestiegen ist außerdem sowohl die Summe der Rückzahlungen als auch die Summe der nicht einbringbaren Rückforderungen. Die Justiz fordert den Unterhaltsvorschuss nämlich vom "Unterhaltsschuldner" (also in der Regel vom Vater) zurück: 85,3 Mio. Euro flossen im Vorjahr auf diesem Weg zurück in die Staatskasse, 24,9 Mio. Euro an alten Forderungen musste der Bund abschreiben.

Im Wahlkampf hatten sich alle Parteien für eine Reform des Unterhaltsvorschusses und für eine staatliche Unterhaltsgarantie ausgesprochen. Derzeit hängt die Höhe des Unterhaltsvorschusses nämlich von der Höhe des jeweiligen Unterhaltsanspruches ab – und der kann je nach Verdienst des Vaters auch sehr gering ausfallen. Im Regierungsprogramm finden sich dazu aber nur vage Pläne – nämlich die Ankündigung, "bestehende Lücken zu prüfen und gegebenenfalls zu schließen". Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) hat für das zweite Halbjahr eine Arbeitsgruppe angekündigt. (APA, 19.7.2018)