"Aus Sicht des Tierschutzes ist Schlachten ohne Betäubung einfach nicht in Ordnung", findet der freiheitliche Tierschutzlandesrat Gottfried Waldhäusl.

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Wien – Inzwischen hat sich sogar die Bundesregierung in die Diskussion über rituelle Schlachtungen eingemischt. Namentlich Kanzleramtsminister Gernüt Blümel (ÖVP): Die Koalition lehne die Registrierung von Kunden, die koscheres Fleisch kaufen, ab. "Solange Sebastian Kurz Bundeskanzler dieser Republik ist, können unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger sicher sein, dass diese Freiheiten und Grundrechte in keinster Weise beschränkt werden", erklärt er in einer Stellungnahme.

Hintergrund ist, dass der niederösterreichische Tierschutzlandesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) aktuell prüfen lässt, wie die Landesbehörden den Bedarf an koscherem und Halal-Fleisch künftig strenger kontrollieren können. Nach Ansicht des Freiheitlichen ist der bisherige Umgang mit dem Tierschutzgesetz zu lax, weil die vorgeschriebene Bedarfsprüfung für geschächtetes Fleisch ohne Registrierung der Endkunden erfolgt.

Landes-FPÖ will "Schächten zurückdrängen"

Waldhäusls Vorhaben, das zu ändern, hat in der jüdischen und auch in der muslimischen Community für ziemliche Aufregung gesorgt: Oskar Deutsch, Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG), sieht sich angesichts möglicher Namenslisten für Juden an eine Zeit erinnert, von der er geglaubt habe, dass sie nie mehr kommen werde. "Das ist wie ein negativer Arierparagraf", sagt er.

Doch Waldhäusl trotzt der Empörung. Man bleibe dabei: Experten prüfen derzeit eine "praxistaugliche" Form einer strengeren Umsetzung des geltenden Rechts, heißt es aus seinem Büro am Freitag. Irgendeine Form der Registrierung der Fleischkäufer werde es geben müssen, das zeige auch ein aktueller Beschluss des Landesverwaltungsgerichts. "Wir wollen das Schächten aus Gründen des Tierschutzes zurückdrängen."

Waldhäusl: Schächten und Transporte "Tierquälerei"

Walhäusl selbst hält Schächten sowie den Transport "tausender Tiere durch quer Europa" für "Tierquälerei", wie er im Gespräch mit dem STANDARD ausführt. "Aus Sicht des Tierschutzes ist Schlachten ohne Betäubung einfach nicht in Ordnung."

Beim Schächten werden Tiere mit einem speziellen Messer durch einen Schnitt quer durch die Halsunterseite getötet. An sich verstößt das Schlachten ohne Betäubung vor dem Blutentzug gegen das heimische Tierschutzgesetz. Für "rituelle Schlachtungen" wird jedoch eine Ausnahme gemacht, die an Voraussetzungen geknüpft ist: So muss etwa ein Tierarzt anwesend sein. Auch eine Prüfung des Bedarfs an geschächtetem Fleisch ist grundsätzlich vorgeschrieben.

Mikl-Leitner: Keine Registrierung einzelner Abnehmer

"Die Religionsfreiheit ist für uns ein wichtiges Gut", sagt Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP). "Aber auch der Schutz der Tiere hat in unserem Land einen sehr hohen Stellenwert. Darum muss es besondere Voraussetzungen geben. Dass sich die einzelnen Abnehmer zuerst registrieren lassen müssen, das wird es in Niederösterreich aber sicher nicht geben." Auch seitens der Volkspartei heißt es, dass an einer "praxisnahen Umsetzung" gearbeitet werde. (Katharina Mittelstaedt, 20.7.2018)