Vizekanzler Heinz-Christian Strache will den "Schächttourismus" abstellen, ÖVP-Kanzleramtsminister Gernot Blümel versprach bereits zuvor: Es werde zu keiner Einschränkung von Grundrechten kommen.

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Wien – Am Dienstagnachmittag hat Vizekanzler Heinz-Christian Strache sein Facebook-Posting vom Vortag dann doch noch etwas relativiert: "Die FPÖ lehnt das Schächten ab, aber aus religiösen Gründen ist es mit einer zeitgleichen beziehungsweise zeitnahen Betäubung zu akzeptieren", heißt es aus dem Büro von Strache auf STANDARD-Nachfrage.

Man wolle aber den "Schächttourismus" abstellen: "Es kann nicht sein, dass Tiere in Lkws in belastenden Lebendtiertransporten aus Holland oder anderswo nach Niederösterreich gebracht und hier geschächtet werden, um sie dann wieder zurückzutransportieren." Nachsatz: "Hier geschächtetes Fleisch soll es nur für in Österreich ansässige Juden und Muslime geben", lässt der Vizekanzler ausrichten.

"Schützenswerte Lebewesen"

Strache hatte sich zuvor via soziale Medien zur Schächtdebatte geäußert: "Das Schächten steht vielerorts im Widerspruch zu geltenden Tierschutzrechten. Schächten sollte generell ohne vorherige Betäubung verboten sein. Wie in anderen EU-Ländern auch", schrieb er. Tiere seien auch "keine Sache, sondern schützenswerte Lebewesen, welche nicht gequält werden dürfen!".

Betäubt werden müssen Tiere bei Schächtungen bereits jetzt, allerdings erfolgen diese Betäubungen oft erst unmittelbar nach dem Aufschneiden der Blutgefäße. Im Tierschutzgesetz gibt es eine entsprechende Ausnahme, durch die solche "rituellen Schlachtungen" mit religiöser Begründung erlaubt sind.

Waldhäusl will registrieren

Die Debatte wurde zuletzt vom niederösterreichischen FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl losgetreten. Er lässt prüfen, wie die Landesbehörden den Bedarf an koscherem und Halal-Fleisch strenger kontrollieren können. Der Blaue beruft sich auf ein Verwaltungsgerichtshofsurteil und bekräftigte am Freitag auf STANDARD-Anfrage: Irgendeine Form der Registrierung der Fleischkäufer werde es geben müssen. Seine Aussagen hatten heftige Kritik der Israelitischen Kultusgemeinde sowie der Islamischen Glaubensgemeinschaft ausgelöst.

ÖVP: Keine Einschränkung

Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP) hatte zuletzt noch betont, dass die Regierung im Zusammenhang mit der Schächtung von Tieren gegen eine Registrierung von Kunden sei. Er versicherte auch: Es werde zu keiner Einschränkung der Grundrechte kommen. "Solange Sebastian Kurz Bundeskanzler dieser Republik ist, können unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger sicher sein, dass diese Freiheiten und Grundrechte in keinster Weise beschränkt werden", hatte Blümel erklärt.

Am Dienstag wollte die Volkspartei nicht erneut Stellung nehmen. (Katharina Mittelstaedt, red, 24.7.2018)