In einem Therapiezentrum für straffällige Suchtmittelabhängige wurden falsche Drogenbefunde attestiert. Die Neos kritisieren mangelnde Kontrolle durch die Justiz.

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Wien – Therapeutische Einrichtungen, die im Dienste der Strafjustiz suchtgiftabhängige Straftäter behandeln, unterliegen keiner justiziellen Kontrolle. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Neos hervor, die diese an Justizminister Josef Moser (ÖVP) gerichtet haben.

"Die jeweiligen Richterinnen und Richter, die 'Therapie statt Strafe' anordnen (...), können nur entscheiden, dass eine bestimmte Therapie absolviert werden muss, nicht jedoch, in welcher Einrichtung", hält Moser fest.

Gesundheitsministerium kontrolliert

Wie die betreffenden Einrichtungen dabei vorgehen und ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, wird von der Justiz nicht überprüft. "Aus justizieller Sicht ist eine Kontrolle der Einrichtungen nicht möglich und auch nicht vorgesehen", teilte Moser mit. Es sei aber eine Kontrolle durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) vorgeschrieben.

Für die therapeutische und medizinische Behandlung Suchtmittelabhängiger – darunter fallen die Kosten für das Maßnahmen-Paket "Therapie statt Strafe", das therapiefähigen und – willigen Straftätern das Gefängnis ersparen kann – hat die Justiz im Jahr 2016 rund 8,41 Millionen Euro aufgewendet. Im vergangenen Frühjahr wurde bekannt, dass in einer von insgesamt sieben therapeutischen Einrichtungen, mit denen das Justizministerium entsprechende Rahmenverträge abgeschlossen hatte, falsche Drogentests verkauft wurden.

Ein im betroffenen Verein tätiger Psychotherapeut hatte zwei Männern gegen Entgelt bescheinigt, "clean" zu sein, ohne dass die beiden Harnproben abgeben mussten. Der Vertrag mit diesem Verein wurde vom Justizministerium mit Ende Juni gekündigt.

Angeblicher Drogenhandel in Therapiezentren

Probleme soll es allerdings auch mit zumindest einem weiteren Verein geben. Strafrichter berichten in vertraulichen Gesprächen von Häftlingen, die darum ersuchen, nicht in dieser Einrichtung die Therapie absolvieren zu müssen, weil dort angeblich mit Drogen gehandelt wird.

Diese Problematik hat sich offenbar nicht bis zum Justizminister durchgesprochen: Moser verweist in seiner Anfragebeantwortung auf die Zuständigkeit des Gesundheitsministeriums, dem "Besichtigungen an Ort und Stelle" möglich wären, sowie die Suchtkoordinatoren der Länder, die ebenfalls zu unangemeldeten Kontrollen ermächtigt sind. "Bisher wurden keine negativen Ergebnisse bekannt", stellte Moser fest.

Kritik an Kontrollmöglichkeiten

"Ich hätte mir erwartet, dass der Justizminister den Hinweisen nachgeht, sich bei den Einrichtungen erkundigt und nicht darauf wartet, bis ihm Fälle zur Kenntnis gelangen", hält dem Neos-Justizsprecherin Irmgard Griss entgegen. Offensichtlich mangle es an Kontrolle und Kontrollmöglichkeiten durch das Justizministerium, bedauert die ehemalige Präsidentin des Obersten Gerichtshofs (OGH).

Griss tritt daher für eine Gesetzesänderung ein, zumal keine Kriterien festgelegt sind, die Angebots-Vergleiche der sechs verbliebenen Einrichtungen zulassen, die "Therapie statt Strafe" im Programm haben. Ein Entwurf für Richtlinien für die Kundmachung solcher Einrichtungen wurde in den Jahren 1999/2000 vom Gesundheitsministerium ausgearbeitet.

Diese Richtlinien sind jedoch bis zum heutigen Tag nicht in Kraft. In Folge dessen können die Vereine, die für "Therapie statt Strafe" infrage kommen, keinem Leistungsraster unterzogen werden. Jede Einrichtung verfolgt ein eigenständiges Therapiekonzept, auf das die Justiz keinen Einfluss hat.

Interessenkonflikt befürchtet

Kritisiert wird von Griss überdies eine Praxis, die gewiefte Strafverteidiger an den Tag legen. Sie besorgen ihren suchtkranken Mandanten im Vorfeld einer Hauptverhandlung einen Behandlungsplatz und beantragen damit im Prozess einen Strafaufschub nach dem Motto "Therapie statt Strafe", um die Drogenabhängigkeit der Angeklagten kurieren zu lassen. Die Gerichte können diese Anträge vor allem dann nicht übergehen, wenn gleichzeitig eine Art "Vorgutachten" vorgelegt wird, das dem Ansuchenden eine grundsätzliche Therapiefähigkeit und -willigkeit bescheinigt.

Dass es die aktuelle Gesetzeslage erlaubt, dass diese "Vorgutachten" just dieselben Einrichtungen ausstellen, die später die kostspielige Behandlung durchführen, ist der NEOS-Justizsprecherin ein Dorn im Auge. "Hier braucht es eine klare Gesetzeslage. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, mögliche Interessenkonflikte von vornherein zu verhindern. Wir werden im Herbst einen Antrag dazu einbringen", so Griss. (APA, 25.7.2018)