Wer die Staatsbürgerschaft verliert, verliert damit womöglich die ganze Existenz.

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Wenn ein Mensch von einem Tag auf den anderen den Boden unter den Füßen verliert, plötzlich keinen Job mehr hat, keine Einkünfte, vielleicht sogar keine Wohnung, jedenfalls keine Perspektive, dann spricht man von einem Schicksalsschlag. Was aber, wenn dieser Schicksalsschlag ein Verwaltungsakt ist, der solide auf dem Boden der Gesetze steht? Was, wenn der Betroffene, womöglich ohne sich der Folgen bewusst gewesen zu sein, aber doch auch selbst ein wenig Schuld daran trägt?

Zahlreiche Menschen, die vor langer Zeit eingewandert sind, müssen befürchten, bald ihre Existenz zu verlieren, weil sie nicht mehr österreichische Staatsbürger sind. Die Behörden, die diese Entscheidungen treffen, handeln nicht willkürlich, sondern gesetzeskonform. Man kann ihnen die persönliche Tragik der Einzelfälle nicht vorwerfen. Man kann es aber den politisch Verantwortlichen vorwerfen, dass sie für die Welle an Ausbürgerungen, die nun droht, keine adäquaten Vorkehrungen getroffen haben. Und man kann sie dafür kritisieren, dass sie im Globalisierungszeitalter immer noch stur daran festhalten, dass Menschen nicht Bürger zweier Staaten sein können.

Die Mehrheit, die nie um ihren Aufenthalt bangen musste, sollte den Betroffenen Empathie entgegenbringen. Wer denen, die alles verlieren, nur ein kühles "Selbst schuld" zuruft, hat nicht verstanden, dass die Werte, auf die wir so gern pochen, auch auf einem Grundsatz fußen: Solidarität. (Maria Sterkl, 8.8.2018)