Bamako – Das Verfassungsgericht in Mali hat Beschwerden der Opposition gegen das Wahlergebnis der ersten Runde der Präsidentschaftswahl abgewiesen. Es gab damit am Mittwoch grünes Licht für die für Sonntag geplante Stichwahl zwischen Amtsinhaber Ibrahim Boubacar Keita und Oppositionsführer Soumaila Cisse.

Cisse und weitere Oppositionskandidaten hatten zahlreiche Beschwerden gegen das Wahlergebnis vom 29. Juli eingereicht, demzufolge Keita mit großem Abstand vorne lag. Sie machten Wahlbetrug, Verstöße gegen das Wahlrecht und andere Unregelmäßigkeiten geltend.

Die Präsidentin des Verfassungsgerichts, Manassa Danioko, wies die Beschwerden ab und verkündete zugleich das endgültige Ergebnis der ersten Runde. Demnach kam Keita auf 41,7 Prozent der Stimmen und Cisse auf 17,78 Prozent.

Oppositionspolitiker bleibt eisern

Aus Cisses Umfeld hieß es, der Oppositionspolitiker werde das Wahlergebnis auch weiterhin nicht anerkennen. 2013 hatte Keita gegen Cisse in der Stichwahl mit mehr als 77 Prozent der Stimmen gewonnen.

Die internationale Staatengemeinschaft erhofft sich von der Wahl neue Impulse für den Friedensprozess in dem westafrikanischen Land, in dem sich verschiedene Konflikte überlagern und unter anderem jihadistische Rebellen aktiv sind. Die Sicherheitslage ist schlecht. In dem Land laufen Missionen der Uno (Minusma) und der EU (EUTM), die zur Stabilisierung beitragen sollen. An diesen nimmt auch das Österreich teil. Zudem gibt es eine französische Militärmission. (APA, 9.8.2018)