Wien – Junge Menschen haben es derzeit gut, schließlich werden sie von den regierenden Politikern mit guten Ideen geradezu überhäuft. Bundeskanzler Sebastian Kurz (Liste Sebastian Kurz – Die neue Volkspartei) empfahl im Vorjahr den Kauf von Eigentumswohnungen als probates Mittel im Kampf gegen Altersarmut, Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) ist überzeugt, dass über die Wohnkosten hinaus 150 Euro monatlich zum Leben reichen. Bianca A. und Stefan N. haben diese weisen Ratschläge in den Wind geschlagen und müssen sich daher vor Richter Marc Farkas verantworten.

Das Paar, sie 22, er 21 Jahre alt, ist unbescholten und hat eine kleine Tochter. Als die zur Welt kam, schien die Zukunft noch voller Versprechungen. Heute sind sie getrennt, A. ist arbeitslos und lebt von 350 Euro Notstandshilfe, N. hat eine Beschäftigung mit 1.500 Euro Nettoeinkommen, ist aber in Privatkonkurs und muss 60.000 Euro Schulden, unter anderem für einen Wohnungskredit, abstottern. Nun drohen den beiden bis zu drei Jahre Haft für schweren Betrug.

Arbeitslos und von Mutter hinausgeschmissen

Was war geschehen? Zweitangeklagter N. hat heuer seinen Job bei einer Handelsfirma verloren. "Die ersten Wochen bekommt man gar kein Geld, dann hat mich meine Mutter hinausgeschmissen", erzählt er dem Richter. Also borgte er sich Bares von "Freunden" aus. Erstangeklagte A. beschreibt diese so: "Das waren Leute, die nicht recht freundlich waren und gedroht haben, als er die Schulden nicht bezahlte."

"Wir haben uns nicht mehr hinausgesehen", entschuldigt A. den Plan, der gemeinsam gefasst wurde. Die 22-Jährige täuschte am 11. Juni, damals war sie noch bei einem Handelsunternehmen beschäftigt, vor, beim Transport der Tageslosung überfallen worden zu sein. 5.750 Euro schafften es daher nicht zur Bank.

Ein Radfahrer habe ihr die Handtasche von der Schulter gerissen, sagte die junge Frau der Polizei, in Wahrheit hatte sie sich mit N. getroffen und ihm das Geld gegeben. Besonders kaltblütig dürfte A. nicht sein – schon bei der Besichtigung des angeblichen Tatortes verwickelte sie sich in derartige Widersprüche, dass die Ermittler misstrauisch wurden und sie schließlich gestand.

4.170 Euro konnten an ihren Arbeitgeber zurückgegeben werden, mit dem Rest hatte N. seine Außenstände beglichen. "Dass das keine schlaue Idee war, wissen Sie?", fragt der Richter. "Es war eine dumme Idee", gesteht der Zweitangeklagte ein. "Aber es ging um schnelles Geld."

Gnädige Justiz gibt Perspektive

Farkas und der Staatsanwalt sind gnädig und lassen dem Duo eine Perspektive: Die beiden erhalten rechtskräftig je drei Monate bedingt, die nicht im Strafregisterauszug vulgo Leumundszeugnis aufscheinen. Die erbeuteten 1.580 Euro müssen sie an die geschädigte Firma zurückzahlen. (Michael Möseneder, 10.9.2018)