Wien – Die Richtervereinigung kritisiert das Vorgehen der Landesregierung bei der Kür des Nachfolgers des burgenländischen Landesverwaltungsgerichts-Präsidenten. Dieses lasse "jegliche Sensibilität vermissen und schadet dem Ansehen" des Gerichts. Die Sache habe einen "sehr ungewöhnlichen Beigeschmack", sagt Präsidentin Sabine Matejka und fordert weniger Einfluss der Exekutive bei Postenbesetzungen.

Präsident Manfred Grauszer geht Ende 2019 in Pension, aber schon heuer im Juli und August fand eine nur zweiwöchige Ausschreibung für seine Nachfolge statt. Die besten Karten soll die Büroleiterin von LH Niessl haben – was die ÖVP als "Postenschacher" kritisierte.

"Sehr unüblich"

Matejka hielt im Gespräch mit der APA fest, dass es doch "sehr unüblich ist, so lange vorher auszuschreiben" – und man nicht nur zwei Wochen mitten im Sommer für die Bewerbung anbietet, wenn man viele kompetente Bewerber ansprechen will. Dass das Höchstalter mit 40 Jahren begrenzt ist, sei zwar im Landesrecht so geregelt – aber es stelle sich doch die Frage, ob das sinnvoll ist.

Dem Vorgehen der burgenländischen Regierung bzw. von Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) liege "offenbar ein falsches Verständnis zugrunde, von Funktion und Stellung der Landesverwaltungsgerichte sowie von den Grundsätzen der Gewaltentrennung und der Unabhängigkeit der Rechtsprechung", heißt es auch in einer schriftlichen Stellungnahme der Richtervereinigung.

Senate statt Kommissionen

Generell sieht Matejka ein großes Problem darin, dass bei den Landesverwaltungsgerichten die Exekutive starken Einfluss auf die Postenbesetzung hat. Dabei kontrollieren diese Gerichte die Verwaltung des Landes, sollen Bürger vor Fehlentscheidungen oder Willkür von Beamten schützen. Da die Verwaltung regelmäßig Verfahrenspartei ist, wäre es "besonders wichtig, dass eben diese Verwaltung keinerlei Einfluss auf die Besetzung von Richterposten oder die Ernennung des Präsidenten/der Präsidentin nimmt", heißt es in der Stellungnahme.

Für die Besetzungsvorschläge sollten nicht mehr Kommissionen zuständig sein, die zur Mehrheit aus hohen Landesbeamten bestehen, sondern – wie in der ordentlichen Gerichtsbarkeit – Personalsenate mit gewählten Vertretern aus der Richterschaft, präzisierte Matejka, wie man den Einfluss der Landesregierungen zurückdrängen sollte. Und mit den unterschiedlichen Dienstrechts-, Organisations- und Gehaltsregelungen würden die neun Landesverwaltungsgerichte "am Rockzipfel der Landesregierungen hängen". Nötig wäre eine einheitliche und transparente Regelung, bekräftigte Matejka. Gefordert sieht sie die Bundesregierung, konkret Justizminister Josef Moser (ÖVP), im Rahmen der derzeit laufenden Reformgespräche mit den Ländern. (APA, 14.8.2018)