Wien – Die vielen Flugausfälle und Verspätungen in der heurigen Urlaubssaison hinterlassen bereits ihre Spuren. Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF) des Verkehrsministeriums berichtet für die ersten sieben Monate des Jahres einen Anstieg der schriftlichen Beschwerden und Anfragen um 45 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Insgesamt gab es von Jänner bis Juli 1.942 Beschwerden – im Vorjahreszeitraum waren es 1.336. In Summe erhielten die Passagiere über die APF Entschädigungen von rund 317.000 Euro von den Fluggesellschaften.

Nach Kilometern gestaffelt

Wenn ein Flug annulliert wird oder sich um mehr als drei Stunden verspätet, steht Passagieren nach EU-Recht eine Entschädigung zu. Die Fluggastrechteverordnung sieht bei einer Flugstrecke von bis zu 1.500 Kilometern 250 Euro pro Person vor. Bei Strecken von 1.500 bis 3.500 Kilometern sind es 400 Euro, bei über 3.500 Kilometern 600 Euro.

Die Ausgleichszahlungsverpflichtung entfällt der APF zufolge nur, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände wie extreme Unwetter zurückführbar ist. Bleibt die persönliche Beschwerde bei der Fluggesellschaft sechs Wochen lang erfolglos, hilft die APF bei der Durchsetzung der Entschädigung. (APA, 28.8.2018)