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Pedelecs sind bei maximal 25 km/h abgeriegelt. Wer sein E-Bike auffrisiert, riskiert empfindliche Strafen.

Foto: Reuters / Stefano Rellandini

Innsbruck – E-Bikes, genauer gesagt Pedelecs deren Motorenergie nur während des Tretens zur Verfügung steht, liegen weiter im Trend. Im Vorjahr machten sie bereits fast ein Drittel der 414.000 in Österreich verkauften Fahrräder aus. Doch mit dem steigenden Absatz rückt auch das Tuning immer mehr in den Fokus, denn entsprechend dem Gesetz dürfen Pedelecs höchstens 600 Watt Leistung und eine Motorunterstützung bis maximal 25 km/h aufweisen.

Vielen E-Bike-Besitzern ist das zu wenig, sie frisieren ihre oft mehrere tausend Euro teuren Gefährte daher auf, um schneller fahren zu können. Die Möglichkeiten dazu sind so vielfältig wie die Palette an E-Bikes selbst. Wenige Mausklicks genügen, und man erhält im Internet Anleitungen, die selbst technische Laien verstehen. Aber auch Fahrradhändler bieten Tuning ganz unverhohlen an. Preislich fallen die Lösungen kaum ins Gewicht und kosten meist nur wenige hundert Euro.

"Tuning-Akt selbst ist nicht verboten"

Das ist per se nicht illegal, wie Armin Kaltenegger, Leiter der Rechtsabteilung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV), erklärt: "Der technische Tuning-Akt selbst ist nicht verboten." Strafrechtlich relevant wird es erst, wenn man mit einem auffrisierten Rad am Verkehr teilnimmt. Daher sichern sich die Anbieter von Tuning-Kits mit dem simplen Hinweis ab, dass es illegal sei, derart modifizierte Fahrräder im Straßenverkehr zu bewegen.

Ein juristisches Feigenblatt, das nicht unbedingt vor Strafe schützt, sagt Kaltenegger: "Primär ist immer der Lenker verantwortlich. Doch es ist durchaus denkbar, dass im Einzelfall auch der mithaftet, der die Veränderung vorgenommen hat." Die Folgen können jedenfalls dramatisch sein. So steigt einerseits die Versicherung aus, wenn man mit einem getunten Rad einen Unfall mitverschuldet. Zudem setzt es eine Reihe an Verwaltungsstrafen, die schnell mehrere hundert Euro ausmachen können, wie Kaltenegger sagt. Noch steht die Rechtsprechung hier ganz am Anfang, aber die Behörden sind sich des Problems durchaus bewusst.

Polizei: "Neuland" E-Bike-Tuning

Das bestätigt auch Markus Widmann, Leiter der Verkehrsabteilung der Tiroler Polizei: "Wir bewegen uns da auf ziemlichem Neuland, und es gibt noch keine speziellen Messgeräte für E-Bikes wie etwa für Mopeds, wo es ein ähnliches Problem mit Tuning gibt." Derzeit seien es im Grunde Zufallstreffer, wenn eine Zivilstreife einen zu schnellen E-Biker erwischt oder ein Radler in die Laserfalle tappt. Besteht bei Unfällen aber ein Verdacht, dass ein getuntes E-Bike im Spiel ist, kann auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft ein Sachverständiger beigezogen werden. Wie oft so etwas bisher passierte, dazu gibt es noch keine Statistiken.

Aufseiten der Hersteller reagiert der Großteil nur halbherzig auf die Tuning-Debatte. Das mag daher rühren, dass die Dunkelziffer aufgemotzter Räder enorm hoch ist und auf einschlägigen Seiten Hersteller danach bewertet werden, wie schwierig es ist, ihre Motoren zu "knacken". Wer es verunmöglicht, riskiert Absatzeinbußen. Dabei wäre gerade angesichts der stetig steigenden Leistung der Motoren ein deutlicheres Auftreten der Industrie gegen illegales Tuning wünschenswert. Bei 2017er- und 2018er-Modellen, so ist auf Tuningseiten zu lesen, seien bislang noch keine baulichen Anti-Tuning-Maßnahmen wie Plombierungen zu finden.

Tuning widerspricht Grundidee des Miteinanders

Doch es besteht Handlungsbedarf. Neueste E-Bike-Modelle weisen bis zu 120 Nm Drehmoment auf. Enorme Kraftpakete, die ohne Drosselung schnell zum gefährlichen Spielzeug werden können, wie Verkehrsjurist Kaltenegger erklärt: "Alles im Straßenverkehr ist aufeinander abgestimmt – von der Infrastruktur bis hin zur Technik des Fahrrades." Wer diese Balance mittels Tuning aushebelt, riskiere nicht nur seine eigene Gesundheit, etwa wenn die Komponenten des Rades nicht für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt sind, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer: "Das läuft der Grundidee des Miteinanders entgegen."

Ein Argument, das Tuning-Befürworter immer wieder bemühen, ist die "realitätsfremde" Drosselung bei 25 km/h. Das sei zu langsam, um flüssig am Verkehr teilzunehmen, lautet ihr Vorbehalt. Dem widerspricht Claus Fleischer, Chef von Bosch E-Bike Systems, einem führenden Motorenhersteller der Branche. Für Fleischer ist die 25-km/h-Grenze der Kompromiss, den man eingegangen sei, um Pedelecs als Fahrräder am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen. Wer diese Grenze aufheben will, riskiere, dass E-Bikes künftig nur mehr mit Helm- und Versicherungspflicht sowie mit Nummernschild auf der Straße unterwegs sein dürfen, argumentiert er.

Verbot auch auf Forstwegen

Vorsicht ist übrigens auch bei E-Mountainbikes geboten, wie Jurist Kaltenegger weiß: "Nur auf Singletrails ist man mit einem getunten E-Bike legal unterwegs. Auf Forstwegen ist das in der Regel strafbar." Denn auch dort gilt die Straßenverkehrsordnung.

Und selbst beim Tuning in die entgegengesetzte Richtung, also um das Rad zu verlangsamen, sind juristische Details zu beachten. Solche Drosselungen werden bei Kindern und älteren Personen, denen 25 km/h zu schnell sind, bisweilen vorgenommen. Hier ist Vorsicht geboten, weil man dadurch die Bauartgeschwindigkeit, auf die das Fahrrad zugelassen ist, dauerhaft verändert. Und darüber hinaus kann ein solcher Eingriff – wie auch herkömmliches Tuning – dazu führen, dass die Gewährleistung durch den Hersteller erlischt. (Steffen Arora, 4.9.2018)