Den Bund der Partnerschaft können Homosexuellee schon seit 2010 eingehen, den Bund der Ehe erst ab 1. Jänner 2019.

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Die FPÖ hat nie ein Hehl daraus gemacht, dass sie von einer vollen Gleichstellung von homosexuellen Menschen nichts hält. Parteichef Heinz-Christian Strache deponierte noch im Nationalratswahlkampf 2017, dass er die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare entschieden ablehne.

Die Ehe müsse geschützt werden, könnten doch aus ihr Kinder hervorgehen, argumentierte er im Juni des Vorjahres anlässlich des Beschlusses im Nachbarland Deutschland, die Ehe für alle zu öffnen. Strache damals: "Wir subventionieren nicht Sexualität." Mit der "Ehe für alle" werde die traditionelle Familienstruktur aufgeweicht.

"Homosexuellenlobby"

Der blaue Klubobmann Johann Gudenus hatte vor ein paar Jahren bei einer seiner vielen Russland-Reisen gar vor einer "mächtigen Homosexuellenlobby" gewarnt, die Europa bedrohe. "Ich bin ein Familienlobbyist, der für den Schutz und die Stärkung der traditionellen Familie eintritt", verteidigte Gudenus seine Wortwahl.

Aber auch Bundeskanzler und ÖVP-Chef Sebastian Kurz sprach sich im Nationalratswahlkampf explizit gegen die Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben aus. Er sei zwar immer gegen Diskriminierung gewesen, es sei aber legitim und richtig, bei der Bezeichnung zwischen Ehe und Verpartnerung zu unterscheiden, lautete das türkise Wording.

Nicht primäre Zielgruppe

Es lässt sich also schwer verleugnen: Die Schwulen-Community gehört nicht zu der primären Zielgruppe der Regierung. Laut einer Untersuchung, die in Zusammenarbeit mit der Uni Wien rund um die Wahl 2017 durchgeführt wurde, wählen auch nur vier (FPÖ) bzw. fünf Prozent (ÖVP) der homosexuellen Wähler die Koalitionsparteien.

Dank des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) kommt es nun aber ausgerechnet während der Amtszeit von Kurz und Strache zur endgültigen Gleichstellung. Die Höchstrichter haben bereits Ende des Vorjahres entschieden, dass die Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft eine unzulässige Diskriminierung darstellt. Nach Ablauf einer Übergangsfrist stehen ab 1. Jänner 2019 sowohl gleichgeschlechtlichen als auch verschiedengeschlechtlichen Paaren beide Rechtsinstitute offen. Bisherige Einschränkungen gelten nicht mehr. Eine Gesetzesnovelle ist nicht notwendig.

Wenig Alternativen

Entsprechende Aussagen von Justizminister Josef Moser (ÖVP) wurden zuletzt von Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal noch relativiert. Man prüfe "diverse Möglichkeiten". De facto wird es aber wohl zu der von Moser angekündigten Variante – also alle Paare können zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft wählen – kommen, heißt es in Regierungskreisen.

Die Alternativen halten sich in engen Grenzen. Theoretisch könnte die Koalition zwar die eingetragene Partnerschaft ganz abschaffen. Das würde aber nichts daran ändern, dass Schwule und Lesben dann heiraten dürfen. Für diese Variante bräuchte es aber eine Gesetzesänderung, also einen aktiven Schritt der Regierung, an dessen Ende für Homosexuelle nur mehr die Ehe-Option stünde. Da man ein solches Signal an die eigenen Wählergruppen vermeiden will, wird man davon Abstand nehmen. FPÖ-Regierungskoordinator Norbert Hofer sagte zum STANDARD auch ganz offen: "Mit uns wird es keine Gesetzesänderung geben."

Variante Orban kein Thema

Theoretisch wäre auch noch ein Beschluss eines neuerlich diskriminierenden Gesetzes möglich. Da diese "Variante Orbán" aber in der Folge wieder vom VfGH gekippt würde, sei das kein Thema, versichert man in der ÖVP.

Bindungswillige werden daher künftig zwei Möglichkeiten haben, wobei die Unterschiede ohnehin überschaubar sind. Heiraten ist ab 16 möglich, verpartnern erst ab 18. In der eingetragenen Partnerschaft gibt es keine Pflicht zur Treue, sie kann schneller aufgelöst werden und es gilt eine niedrigere Unterhaltspflicht.

Künftig könnte es daher zu einer deutlichen Verschiebung kommen. Im Vorjahr wurden knapp 45.000 Ehen geschlossen, aber nur 529 eingetragene Partnerschaften. (Günther Oswald, 4.9.2018)