Wien – Der Rechnungshof hat ÖVP und FPÖ wegen des Verdachts auf Annahme unzulässiger Parteispenden im Jahr 2016 beim Parteientransparenzsenat gemeldet. Das hat der Rechnungshof am Dienstag mit den Rechenschaftsberichten der Parteien im Internet veröffentlicht. Eine Meldung an den Senat im Kanzleramt gibt es auch über die SPÖ – weil die Kärntner Kinderfreunde eine Tochterfirma nicht deklariert hatten.

Im Fall der FPÖ handelt es sich um eine 4.800 Euro-Spende an die Bundespartei, wie Bundesgeschäftsführer Joachim Stampfer der APA sagte. Das Parteiengesetz sieht vor, dass Spenden über 3.500 Euro unter Angabe des Namens und der Adresse des Spenders veröffentlicht werden. Anonyme Spenden dürfen nur bis 1.000 Euro angenommen werden.

Geldbuße in dreifacher Höhe möglich

Im aktuellen Fall ist zwar der Name des Spenders (Thomas Berger) bekannt, nicht aber die Adresse. Ob es sich somit um eine verbotene anonyme Spende handelt, muss nun der Senat unter Vorsitz des früheren Richters am Verwaltungsgerichtshof, Gunther Gruber, klären. Schlimmstenfalls droht in so einem Fall eine Geldbuße in dreifacher Höhe der unzulässigen Spende (Paragraf 10 Absatz 7 Parteiengesetz).

Stampfer geht jedenfalls davon aus, dass das Vorgehen der Partei rechtens war. Man habe die Spende an den Rechnungshof gemeldet und der habe die Causa an den UPTS weitergeleitet. Erhalten hat die 4.800 Euro seinen Angaben zufolge die Bundespartei. Die Adresse sei der Partei nicht bekannt, weil die Bank diese Daten nur mit Zustimmung des Spenders herausgeben dürfe.

Untersuchung über Spende an Seniorenbund

Im Fall der ÖVP geht es um eine Spende an den Seniorenbund Wolkersdorf. Wobei die ÖVP weder sagte, von wem die Spende kam, noch, wie hoch sie war. Die Partei argumentiert aber, dass es sich um eine zulässige Spende gehandelt habe, weil der Seniorenbund Wolkersdorf eine Zweigstelle des Seniorenbunds Niederösterreich sei. Und der sei wiederum nicht identisch mit der ÖVP-Teilorganisation Seniorenbund, sondern verfüge über eigene Rechtspersönlichkeit. Zu klären hat nun auch das der Senat im Kanzleramt.

Die SPÖ hat der Rechnungshof an den Senat im Kanzleramt gemeldet, weil eine Teilorganisation ein Tochterunternehmen nicht fristgerecht gemeldet hat. Ein Sprecher der SPÖ sprach diesbezüglich von einer "Bagatelle": Die Kärntner Kinderfreunde hätten ursprünglich vergessen, eine Beteiligung zu melden. Das habe man nachgereicht.

Keine Meldung bei Grünen und Neos

Keine Meldungen an den Senat gab es bei Grünen und Neos, deren Parteibilanzen der Rechnungshof Mitte Juli veröffentlicht hatte. Die Rechenschaftsberichte für das Wahljahr 2017 müssen die Parteien bis 30. September an den Rechnungshof schicken. Daraus wird unter anderem hervorgehen, ob die Parteien die Wahlkampfkostengrenze von sieben Millionen Euro eingehalten haben. Veröffentlicht werden sie aber voraussichtlich erst 2019. (APA, 4.9.2018)