30.000 Wohnungen hätte die Wohnbauinvestitionsbank innerhalb von fünf Jahren finanzieren können.

Foto: Newald

"Interessensbekundungen" vonseiten mehrerer Bundesländer, aber keine ausreichend konkreten Zusagen für die Übernahme der Haftungen hatte es gegeben – und deshalb wurde vor wenigen Tagen nun die endgültige Liquidation der Wohnbauinvestitionsbank (WBIB) beschlossen. Wie berichtet, hatte das Finanzministerium im Frühjahr die Übernahme der Bundeshaftungen verweigert. Stattdessen sollte die WBIB "in die Wohnbaustruktur der Länder integriert werden".

In den vergangenen Wochen zeichnete sich das Aus aber immer stärker ab. In Aussendungen appellierten sowohl die gemeinnützigen als auch die gewerblichen Bauträger an den Bund, noch zuzuwarten. Bis Jahresende könne man die nötigen Strukturen schaffen, meinten Gemeinnützigen-Obmann Karl Wurm und Georg Edlauer, Obmann des WKÖ-Fachverbandes der Immobilientreuhänder, unisono.

"Sehr interessiert"

Und auch die Wohnbaulandesräte mehrere Bundesländer – Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark – wandten sich per Schreiben an die Eigentümer der WBIB, mit der Liquidation bis Jahresende zuzuwarten. Man sei an der Weiterführung "sehr interessiert".

Doch es hat alles nichts geholfen. Die Wohnbauinvestitionsbank GmbH wird liquidiert, das von den Eigentümern – Österreichische Hotel- und Tourismusbank, s Wohnbaubank, Raiffeisen Bausparkasse, Hypo-Wohnbaubank und Bawag PSK Wohnbaubank – eingezahlte Eigenkapital von sechs Millionen Euro fließt fast zur Gänze an diese zurück.

"Falscher Schritt, falscher Zeitpunkt"

Erstmals präsentiert wurden die Pläne für die WBIB auf einer Regierungsklausur im Jahr 2015. Insgesamt 5,75 Milliarden Euro sollten von der WBIB bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) abgeholt werden, hieß es damals. Für 500 Millionen Euro sollte der Bund garantieren.

Die zusätzlichen leistbaren Wohneinheiten, die mit den Mitteln der EIB hätten gebaut werden können, würde man "ganz dringend" brauchen, meinte Edlauers Stellvertreter Gerald Gollenz. Karl Wurm nannte die drohende Liquidation "den falschen Schritt zum falschen Zeitpunkt".

Hoffen auf Landesbanken

Vorerst nicht abgeschafft wird das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank (WBIB-G), beschlossen 2015 und abgeändert im Mai 2018. Genau aus diesem Grund will Florian Huemer, bis vor kurzem WBIB-Beiratsvorsitzender, die Hoffnung noch nicht aufgeben. Er weist darauf hin, dass die WBIB im Frühjahr nicht nur endlich sämtliche Genehmigungen aus Brüssel erhalten hatte, sondern auch wirklich "bis auf das letzte Formular" vorbereitet gewesen sei. Und die WBIB hätte als einzige Wohnbaubank dank ihrer Sonderkonzession eigenmittelfreie Wohnbaukredite vergeben können.

Huemer hofft nun auf eine Initiative mehrerer Landesbanken. Diese sollten nun versuchen, "die WBIB neu aufzubauen". Das WBIB-Gesetz sei jedenfalls seit der jüngsten Novelle für die Bundesländer "maßgeschneidert". (Martin Putschögl, 7.9.2018)