Bei Neubauten ist die Erfassung der Daten kein Problem, schwierig wird es aber bei Aufbauten auf bestehenden Gebäuden.

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Wien – Es ist schon länger ein Ärgernis für viele Beobachter: Im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern schafft es die Stadt Wien nicht, Zahlen über baubewilligte An-, Auf- und Umbauten an die Statistik Austria zu melden. Dieser seltsame Umstand ist auch Wolfgang Ulm, Wohnbausprecher der Wiener ÖVP, schon länger ein Dorn im Auge. Er hat deshalb schon 2016 und 2017 Anfragen an den damaligen Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SPÖ) gestellt.

Rechtsgrundlage fehlte bisher

In seinen Antworten wies Ludwig einerseits darauf hin, dass die 2004 per Bundesgesetz eingeführte Verpflichtung der Gemeinden, ihre Daten zu melden, nicht mit den Gemeinden abgesprochen worden war. Mehr Geld dafür gab es nicht, man musste erst mühsam Personal umschichten.

Andererseits schreibe das Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) lediglich die Übermittlung bereits elektronisch vorhandener Daten vor, was für Zu- und Umbauten nicht zutreffe. Nachsatz: "Eine Rechtsgrundlage, diese Eingabe durch Architekten, Hauseigentümer oder Hausverwaltungen durchführen zu lassen, gibt es derzeit nicht."

Neue Gebäudedatenbank

Das soll sich nun aber ändern: Im Entwurf für die Bauordnungsnovelle findet sich der neue Paragraf 128b, in dem festgelegt wird, dass Bauwerber künftig verpflichtet sind, bei Neu- oder Zubauten eine "elektronische Gebäudebeschreibung" nach Vorgaben des GWR-Gesetzes abzuliefern. Und auch die Eigentümer bestehender Gebäude müssen über Aufforderung der Behörde beispielsweise genaue Angaben über Nutzflächen, Nutzungsarten und die Anzahl vorhandener Wohneinheiten und Raumhöhen machen.

Damit werden die von Ludwig schon 2017 genannten Überlegungen, "die Hauseigentümer bzw. Hausverwaltungen zur Eingabe der fehlenden Daten in das GWR zu verpflichten", umgesetzt. Dass die Behörde die Angaben jährlich in Höhe eines "statistisch signifikanten Prozentanteils" stichprobenartig zu überprüfen hat, soll ebenfalls in der Bauordnung verankert werden.

Für Ulm ist das zwar ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings wird damit "der Aufwand wieder ausgelagert", kritisiert er. Wie oft es zu solchen behördlichen Aufforderungen kommen wird, ist freilich offen. (mapu, 7.9.2018)