Eine geplante Stellenbesetzung lässt derzeit in Justizkreisen die Wogen hochgehen: Hubert Keyl, ein ehemaliger Mitarbeiter des früheren FPÖ-Nationalratsabgeordneten Martin Graf, soll Richter am Bundesverwaltungsgericht werden. Keyls Name findet sich auf einer Liste von Ernennungsvorschlägen, die von der Bundesregierung am Mittwoch an den Bundespräsidenten übermittelt wurde.

Aus Burschenschaft verbannt

Keyls Name wurde 2010 einer breiteren Öffentlichkeit bekannt, weil er vor einem Rotlichtlokal in eine Schlägerei verwickelt war, wobei Keyls Frau Elisabeth schließlich den Neonazi Gottfried Küssel zu Hilfe gerufen haben soll. Keyl wurde wenig später von seiner Burschenschaft, der schlagenden Verbindung Silesia, ausgeschlossen. Auch aus der Burschenschaft Albia war er zuvor ausgeschlossen worden – allerdings nicht wegen mangelnder Konformität mit der korporierten Gesinnung, sondern wegen interner Auseinandersetzungen.

Keyls Frau Elisabeth, ebenfalls in einer rechten Mädelschaft engagiert, arbeitet derzeit im blauen Parlamentsklub. Zuvor war sie Sekretärin von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache.

Für Asyl zuständig

Das Bundesverwaltungsgericht ist jenes Gericht, das in zweiter Instanz auch über Asylbescheide entscheidet. Berufungen gegen negative Bescheides des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl landen hier. Mehr als 40 Prozent der negativen erstinstanzlichen Bescheide werden von den Richtern des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben.

Die Neos übten scharfe Kritik an der geplanten Besetzung: "Dass die FPÖ mit Hubert Keyl einen Freund des bekannten Neonazi Gottfried Küssel als Richter für das Bundesverwaltungsgericht ernennt, ist untragbar", sagte Mandatar Niki Scherak. "Dass Kanzler Kurz sogar zu einer derartigen Frechheit schweigt, ist unzumutbar." Besonders besorgniserregend sei, dass Keyl in Zukunft auch für Asylagenden zuständig sein werde. "Diese Entscheidung passt vorne und hinten nicht. Jemand, der der Neonazi-Szene offensichtlich nahe steht, hat in der Gerichtsbarkeit nichts verloren", so Scherak. (sterk, 12.9.2018)