Die neue Mindestwohnungsgröße von 25 m2 sei für zwei Personen unzumtutbar, sagen Kritiker.

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Nur noch 25 statt 30 Quadratmetern: Die Festlegung einer neuen Mindestwohnungsgröße in der von Rot-Grün ausverhandelten Wiener Bauordnung sorgt in der Immobilienwirtschaft für Applaus, anderswo für Diskussionen und Kritik. Etwa ausgerechnet in der roten Wiener Arbeiterkammer, wo man dieses Vorhaben "entschieden ablehnt". Begründung: "Eine Wohnung mit 25 Quadratmetern Nutzfläche – sogar einschließlich Sanitär- und Nebenräumen – ist gerade nur für eine Person groß genug. Sobald es zu Partnerschaften oder Nachwuchs kommt, ist diese Größe nicht mehr zumutbar", heißt es in einer Stellungnahme der AK zur Bauordnungsnovelle, die dem STANDARD vorliegt. Dies führe nämlich "zur Notwendigkeit eines Wohnungswechsels, der wiederum mit zusätzlichen Kosten für die Betroffenen verbunden ist".

Wirtschaft für Streichung

Wie kürzlich berichtet, steht Wien mit einer vorgeschriebenen Mindestwohnungsgröße allerdings ziemlich allein da. In den Bauordnungen anderer Bundesländer gibt es eine solche nicht (mehr), und deshalb fordert auch die Wiener Immobilienwirtschaft schon länger eine Abkehr davon – unter anderem auch deshalb, weil man die Wohnformen generell "verschwimmen" sieht. Alternative Wohnformen – Heime, Serviced Apartments, temporäres Wohnen – würden an Bedeutung gewinnen, unterschiedliche Regelungen zwischen diesen alternativen Wohnformen und den "regulären" Wohnungen seien überholt, die Mindestnutzfläche sei daher gänzlich zu streichen, heißt es in einem Forderungspapier der Wiener Wirtschaftskammer.

So weit wollten die rot-grünen Verhandler nicht gehen. In einem anderen Punkt aber schon – und sogar weiter, als es die Bauwirtschaft verlangte: Einlagerungsräume (Kellerabteile) sollen künftig gar nicht mehr nötig sein. Gegen diesen Punkt der Novelle hatte die Wirtschaftskammer in ihrer Stellungnahme, die dem STANDARD ebenfalls vorliegt, folglich auch nichts einzuwenden. Die Arbeiterkammer schon: Auch diese Maßnahme lehnte man "entschieden" ab, insbesondere im Zusammenspiel mit der reduzierten Mindestwohnungsgröße, also bei einer "tendenziell sinkenden Wohnnutzfläche".

Trennung von Bad und WC wird aufgehoben

Und noch in einem anderen Punkt hält man in der AK die rot-grüne Novelle für eher an den Forderungen der Bauwirtschaft orientiert: beim vorgesehenen Entfall eines eigenen WCs in größeren Wohnungen. Dies sei "zweifelsohne für den Bauwerber kostengünstiger, doch für die Nutzer dieser Wohnungen problematisch", so AK-Präsidentin Renate Anderl. Der Einsparungseffekt für die barrierefreie Ausgestaltung des Sanitärbereiches stehe "in einem krassen Missverhältnis zum Komfortverlust für die Mehrzahl an Wohnungsnutzer, insbesondere Familien."

Begrüßt wird von der AK die neue Widmungskategorie "geförderter Wohnbau". Dass auf solcherart gewidmeten Liegenschaften künftig lediglich "mehr als die Hälfte" der Wohnungen gefördert sein müssen, hält Anderl aber für "problematisch"; eine Festlegung auf einen Zwei-Drittel-Anteil "könnte mithelfen, das in den letzten Jahren entstandene Missverhältnis zwischen freifinanzierten und geförderten Wohnungen wieder stärker in Richtung leistbares Wohnsegment zu lenken". (Martin Putschögl, 18.9.2018)