Karl-Heinz Grasser (mit Anwalt Norbert Wess) wollte am Donnerstag keine Fragen der Staatsanwälte Gerald Denk und Alexander Marchart (im Hintergrund) beantworten.

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Zwölf Buchstaben – "Standardsatz"-, mehr nicht. Karl-Heinz Grasser, Erstangeklagter im Buwog-Prozess, gab sich am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht wortkarg. Nachdem Richterin Marion Hohenecker ihre Befragung am Mittwoch abgeschlossen hatte, waren die Staatsanwälte Alexander Marchart und Gerald Denk mit ihren Fragen am 50. Prozesstag an der Reihe.

Diese wollte Grasser nicht beantworten und machte von seinem Recht auf Entschlagung Gebrauch: "Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren einseitig und teilweise rechtswidrig geführt", lautete die eingehende Begründung des Ex-Finanzministers. Sie hätte außerdem "Druck auf andere ausgeübt, um den Grasser zu liefern". Dem Erstangeklagten fehle daher jede Vertrauensgrundlage, die Fragen von Marchart und Denk zu beantworten.

Teil des Lenkungsausschusses

Gefragt wurde dennoch. Etwa nach der Beziehung des Ex-Ministers zu dem mitangeklagten Immobilienmakler Ernst Karl Plech. Dieser wurde laut Marchart in Unterlagen der Lehman Brothers als Teil des Lenkungsausschusses zum Buwog-Verkauf erwähnt.

Auch die Beziehung zu seinem Trauzeugen Walter Meischberger war Thema der Verhandlung. Dieser soll Grasser ja als Freundschaftsdienst mit politischem Know-how unterstützt haben.

Nachdem dem Angeklagten bis auf "Standardsatz, Herr Staatsanwalt" keine Antwort zu entlocken gewesen war, wandten sich die Staatsanwälte den Kalendereinträgen von Grasser und Meischberger zu. An diesem Punkt meldete sich Grasser doch zu Wort: Hohenecker hätte ihn bereits "zu all diesen Terminen befragt". Marchart und Denk gaben sich von dieser Wortmeldung unbeeindruckt und projizierten ihrerseits eine Zeitleiste mit relevanten Kalendereinträgen an die Wand. Diese solle zum leichteren Verständnis der Zusammenhänge beitragen. Grassers Verteidiger Norbert Wess war von der Präsentation wenig begeistert und stellte deren Seriosität infrage. Nichtsdestotrotz wurden die Folien wenig später von Richterin Hohenecker in den Akt aufgenommen.

Monolog frühzeitig eingestellt

Am Nachmittag stellten die Staatsanwälte ihren Monolog doch frühzeitig ein. Die übrigen Fragen hebe man sich für die Zeit auf, zu der Protokolle aus der Verhandlung vorliegen.

Damit ging das Mikrofon weiter an den Privatbeteiligtenvertreter der CA Immo. Nachdem Grasser zu Beginn des Prozesstages bereits klargestellt hatte, dass er die Ansprüche der Privatbeteiligten nicht anerkenne, beantwortete er die folgenden Fragen mit immerhin 16 Buchstaben. Diesmal: "Standardsatz zwei". (Nora Laufer, 20.9.2018)