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Der Iranische Rial soll auch weiter für Geschäfte mit der EU benutzt werden.

Foto: AP / Vahid Salemi

New York / Wien – Eine ungewöhnliche Allianz plant den Iran trotz US-Sanktionen für internationale Geschäfte offenzuhalten. Vertreter aus Frankreich, Deutschland, China, Großbritannien, Russland und der EU haben vor der UN-Generalversammlung am Montag in New York bestärkt, dass sie nach Möglichkeiten suchen, den Zahlungsverkehr mit dem Iran aufrechtzuerhalten. Dabei geht es um mehr als diplomatischen Druck auf Washington, sondern um konkrete Kontermaßnahmen gegen US-Sanktionen.

Mit SPV gegen Sanktionen

Die EU will mittels eines "Special Purpose Vehicle" (SPV) – einer Zweckgesellschaft – sicherstellen, dass "legitime finanzielle Transaktionen" mit dem Iran möglich bleiben, erklärte Außenbeauftragte Federica Mogherini. Wie das konkret funktionieren soll, sei noch offen. Bereits im Juli hatten sich die Europäer nach Konsultationen mit China und Russland entschieden, ein SPV einzurichten. Technische Experten würden nun an den Details tüfteln. Laut mehreren EU-Diplomaten soll das SPV einen Tauschhandel ermöglichen. Auf ähnliche Art hatte die Sowjetunion mit dem Iran während des Kalten Krieges Waren gegen Öl getauscht.

Die Zeit drängt, denn bisherige US-Sanktionen gegen Handel mit Metallen, Autos oder Agrarprodukten werden am 5. November verschärft. Dann will Washington die iranische Lebensader, die Ölbranche, treffen und Irans Zugang zum internationalen Zahlungsverkehr kappen. Der US-Präsident hat zu diesem Zweck angekündigt, die in Belgien ansässige Swift (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) ins Visier zu nehmen, sollte sie iranische Institute nicht sperren. Über Swift wickeln Banken internationale Überweisungen ab.

Für die EU ist Trumps Drohung mehr als ein illegitimes Vorgehen gegen den Iran, dessen Einhaltung des Atomabkommens bei allen Unterzeichnenden außer den USA außer Zweifel steht. Washington hat einen neuralgischen Punkt gefunden, um die Souveränität der Europäer, Russen und Chinesen zu untergraben.

Als Donald Trump die erste Sanktionsrunde im August lancierte, aktivierte Brüssel die sogenannte Blocking-Verordnung. Damit sollen EU-Firmen und -Bürger rechtlich vor den Folgen der Sanktionen geschützt werden. Wer nachweislich einen Schaden durch die Sanktionen hat, darf vor einem EU-Gericht die USA auf Schadenersatz klagen, heißt es in der Verordnung.

Mehr noch: Nach EU-Recht dürften sich europäische Firmen ohne Genehmigung Brüssels gar nicht den US-Sanktionen beugen. Die Blocking-Verordnung hat in der Vergangenheit bewirkt, dass die USA zumindest auf extraterritoriale Sanktionen verzichteten. In der Praxis ist der US-Markt für viele internationale Konzerne zu wichtig, um die Iran-Sanktionen zu ignorieren. Der französische Energieriese Total, die Autobauer Peugeot und Citroën, Renault sowie Mercedes brachen Iran-Projekte ab. Auch die heimische Oberbank hat im Juni angekündigt, sich aus dem Iran zurückzuziehen. (slp, 25.9.2018)