Linz – Im Fall des von der FPÖ Wien angezeigten Asylwerbers, der in Oberösterreich eine Lehre absolviert, leitet Integrationslandesrat Rudi Anschober (Grüne) jetzt rechtliche Schritte wegen "falscher Behauptungen" von FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus ein. Er werde den Freiheitlichen wegen des Verdachts der üblen Nachrede und Verleumdung gemäß Paragraf 6 Mediengesetz klagen, hieß es am Donnerstag aus Anschobers Büro.

Für Rudi Anschober hat FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus eine Grenze überschritten.
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"Ob der betroffene Lehrling dies ebenfalls verwirklicht, wird er in Kürze entscheiden", teilte Anschober mit. Die Freiheitlichen hatten den Lehrling angezeigt, weil er laut seinem Facebook-Profil mit der angeblichen Terrororganisation "Liwa Fatemiyoun" sympathisiere. Wie sich herausstellte, gehörte das Profil aber jemand anderem, und die Ermittlungen gegen den Lehrling wurden binnen weniger Tage eingestellt.

Hohe Erfolgsaussichten

Erst nach sechs Tagen habe Gudenus eine Richtigstellung veröffentlicht, obwohl die Haltlosigkeit der Anschuldigung schon längst bekannt gewesen sei, kritisiert Anschober. Für ihn ist mit den "falschen Vorwürfen eine Grenze überschritten", weshalb er die Anwältin Maria Windhager, die auch für den STANDARD tätig ist, beauftragt habe, die Möglichkeit von rechtlichen Schritten zu prüfen.

Johann Gudenus und Rudi Anschober diskutierten in der STANDARD-Live-Debatte im August darüber, wieviel Zuwanderung Österreich braucht.
DER STANDARD

Jetzt kam Windhager zu dem Schluss: "Landesrat Anschober und der betroffene Lehrling könnten mit hohen Erfolgsaussichten zahlreiche Ansprüche wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten geltend machen", wie es in der Presseaussendung unter Verweis auf das Prüfergebnis heißt. (APA, 27.9.2018)